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Rückwirkende Gehaltsanpassung für AKH-Ärzte geplant

Für die AKH-Ärzte wurde erneut verhandelt
Für die AKH-Ärzte wurde erneut verhandelt ©APA (Sujet)
Die Verhandlungen in Sachen Ärztearbeitszeitgesetz zwischen Wissenschaftsministerium und den Vertretern der Mediziner am Wiener AKH haben am Mittwoch erste Ergebnisse gebracht. In den nächsten vier Wochen soll die Umsetzung der neuen Richtlinien konkretisiert werden.
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Geplant ist aber jedenfalls eine schrittweise rückwirkende Gehaltsanpassung, wie es aus dem Ministerium hieß. Im Laufe des kommenden Monats wolle man den Prozess sowie dessen Eckpunkte festlegen.

Neuer Gesprächstermin nächste Woche

“Ein wesentlicher Bestandteil dieser Eckpunkte ist auch eine schrittweise Gehaltsanpassung, deren erster Schritt rückwirkend ab 1. Jänner 2015 erfolgen soll”, so der Wortlaut aus dem Ministerium, das für die Medizinische Universität Wien und damit für die Ärzte am AKH verantwortlich zeichnet. Weitere Gespräche sind geplant und sollen möglichst zeitnah stattfinden.

Martin Andreas, Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal an der MedUni Wien, bestätigte einen neuen Gesprächstermin für die kommende Woche. “Es war ein konstruktives Gespräch, es herrscht Einigkeit, dass rasch etwas passieren muss”, so Andreas über die am Mittwoch geführten Verhandlungen. Ein erstes Entgegenkommen habe es jedenfalls mit der Einigung auf eine rückwirkende Lösung gegeben, die von den Ärztevertretern gefordert wurde.

Verhandlungen um Spitalsärzte

Nun wolle man in den kommenden vier Wochen weiter verhandeln und ein Gesamtpaket schnüren, das nicht nur die neuen Gehaltsschemata, sondern auch andere strukturelle Themen wie etwa das volle Ausschöpfen der Arbeitsbereiche der Pflege zum Thema habe. “Am AKH ist die Situation besonders komplex, nachdem die durchschnittliche Arbeitszeit der Kollegen etwa durch Forschungstätigkeit dort sehr hoch ist”, meinte der Betriebsrat.

Wiener Spitäler im Fokus

Auch für die städtischen Spitäler in Wien wurde am Mittwoch verhandelt. Es wurden erste Vorstellungen und Inhalte ausgetauscht sowie Forderungen übergeben, wie die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB) per Aussendung mitteilte. Die erste Verhandlungsrunde habe jedoch “erwartungsgemäß” noch große Differenzen bei den Gehaltsvorstellungen ergeben, weiterverhandelt werde am Donnerstag.

Seit 1. Jänner 2015 ist das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte in Kraft. Es beinhaltete unter anderem eine Reduktion der Wochenarbeitszeit von 60 auf 48 Stunden. Nachdem diese Regelung vor allem gut bezahlte Nachtdienste und Überstunden betrifft, fürchten Ärztevertreter Gehaltseinbußen bis zu 30 Prozent sowie Versorgungsengpässe.

(apa/red)

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