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Regierung sieht derzeit keine Hinweise auf Manipulation bei der BP-Wahl

Kommt eine Wahlwiederholung? Kern und Mittlerlehner wollen Spruch des VfGH abwarten
Kommt eine Wahlwiederholung? Kern und Mittlerlehner wollen Spruch des VfGH abwarten ©APA (Sujet)
Abwartend verfolgt die Regierungsspitze die VfGH-Verhandlung der BP-Wahlanfechtung durch die FPÖ. Die von den Zeugen offengelegten Vorgänge seien unerfreulich, so Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner am Dienstag.
Sobotka: "Das ist untragbar"
Wiederholung wahrscheinlich
Verhandlung im VfGH
FPÖ-Anfechtung: 150 Seiten
"Starker psychischer Druck"
Anfechtung & mögliche Folgen
"Kein Grund für Wiederholung"

Wie man nach dem Ministerrat meinte: Hinweise auf Manipulationen oder Wahlfälschung gebe es bisher keine.

Urteil des VfGH ist abzuwarten

“Ich fürchte, dass man dem Herrn Bundesminister Recht geben muss”, sagte Kern, angesprochen auf die scharfen Worte von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). “Besonders, was da auf der Ebene der Bezirksbehörden passiert ist, ist kein Ruhmesblatt.”  Es gelte nun einfach, das Urteil der Verfassungsgerichtshofs abzuwarten. Ähnlich Mitterlehner: Erst, wenn die Verfassungsrichter ihren Spruch verkündet haben, sei es sinnvoll, über Änderungen zu reden. Alles andere wäre “verfrüht”.

VfGH-Auftrag meist Wahlwiederholung, aber auch Neuauszählung

Hebt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgrund einer Anfechtung Wahlen auf, trägt er in der Regel die Wiederholung dieses Urnenganges an – bei Parlamentswahlen freilich nur in dem Sprengel oder der Gemeinde, in der Rechtswidrigkeiten festgestellt wurden. Denkbar sind auch andere Konsequenzen: So wurde bei der Landtagswahl 1999 eine Neuauszählung in Innsbruck angeordnet.

Auf Bundesebene war in den letzten Jahrzehnten nur eine Anfechtung erfolgreich – und zwar der Nationalratswahl 1995 durch die FPÖ. Sie musste zu einem kleinen Teil, in der Gemeinde Donnerskirchen (Burgenland) und im Wahlsprengel Zwei der Tiroler Gemeinde Reutte, wiederholt werden – allerdings mit dem Ergebnis, dass die ÖVP ein Mandat an die FPÖ verlor. Dabei hatte die Stimmabgabe der ÖVP-Familienministerin Sonja Moser in ihrer Heimatgemeinde Reutte – in der sie aber nicht wahlberechtigt war – zur dortigen Wiederholung geführt. In Donnerskirchen waren falsche Stimmzettel (die für einen anderen Regionalwahlkreis bestimmt waren) verwendet worden.

Fraglich, ob teilweise Wahlwiederholung möglich wäre

Ob bei der Bundespräsidentenwahl eine teilweise Wahlwiederholung nur in einzelnen Bezirken oder der Briefwahl überhaupt möglich wäre, ist fraglich. Viele Wahlrechtsexperten sind überzeugt, dass dies nicht zulässig wäre. Denn bei der Kür des Bundespräsidenten werden Wahlkarten in dem Stimmbezirk mitgezählt, in dem sie abgegeben werden. Womit bei einer Wiederholung die betreffenden Wähler eine zweite Stimme abgeben könnten. Dies würde dem in der Verfassung festgehaltenen Grundrecht auf “gleiches Wahlrecht” widersprechen.

Bei Nationalrats- oder Landtagswahlen stellt sich diese Problem nicht: Da werden in “fremden” Wahlkreisen abgegebene Wahlkarten in den “eigenen” gebracht und dort mitgezählt – weil Mandate auch auf Ebene der Wahlkreise vergeben werden. Somit besteht die Gefahr einer doppelten Stimmabgabe bei Wiederholung nur in einzelnen Gebieten nicht.

Folge von Anfechtung oft Wiederholung: Präzedenzfälle

Die Folge erfolgreicher Wahlanfechtungen war in den letzten Jahrzehnten so gut wie immer die Wiederholung. Bei der Tirol-Wahl 1999 ordnete der VfGH jedoch nur die Wiederholung der Auszählung an. ÖVP, FPÖ und LIF hatten die Wahl wegen eines “Auszählungschaos” – mit verschiedenen Ergebnissen bei mehreren Durchgängen und unüberprüfbarer Trennung von gültig/ungültig – angefochten. Die neue Auszählung brachte die ÖVP um die absolute Mehrheit im Landtag.

Ganz wiederholt werden muss hingegen die Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt. Diesen Urnengang vom 11. Oktober 2015 hat der VfGH zuletzt (auf Antrag der FPÖ) aufgehoben, weil es eine Differenz zwischen der Zahl der Wahlkarten und der Zahl der abgegebenen Stimmen gab. Auch dabei ging es zwar um die Briefwahl, nur die Wiederholung derselben kam für den VfGH aber nicht infrage.

Die Bürgermeisterwahl 2014 in Neumarkt am Wallersee (Salzburg) wurde aufgehoben, weil der Wahlakt unverschlossen aufbewahrt worden war – sie hätte zwar theoretisch wiederholt werden müssen, aber die SPÖ hatte in der Anfechtung nur Korrektur und nicht Neuwahl beantragt.

Gründe für eine BP-Wahl-Wiederholung

Schlampiger Umgang mit Wahlakten (sie wurden nicht versiegelt vorgelegt und gelagert) führte 2000 zur Aufhebung der Gemeindevertretungswahlen in Bludenz; Feldkirch musste im selben Jahr noch einmal an die Urnen rufen, weil in den Wahlzellen nicht, wie vorgeschrieben, zusätzliche Stimmzettel auflagen. In der Kärntner Gemeinde Sittersdorf kam es 2015 zur zweiten Auflage der Bürgermeister-Stichwahl, weil der SPÖ-Gemeindechef kurz vor dem Urnengang Eigenwerbung samt Angriffen auf seinen Konkurrenten in Form einer “amtlichen Mitteilung” versandt hatte.

Ein häufiger Grund für die Wiederholung von Wahlen war der lockere Umgang mit Wahlkarten nicht erst bei der Auszählung, sondern schon bei der Ausstellung (Antrag durch/Ausgabe an dritte Personen, telefonischer Antrag). Die gesetzlichen Bestimmungen dazu wurden zwar nachgeschärft, dennoch wurden die Bürgermeisterwahlen in Hohenems und Bludenz 2015 wegen der regelwidrigen Ausgabe von Wahlkarten wiederholt.

Briefwahl oft in Wahlanfechtung bemängelt

Nicht nur der Umgang mit Wahlkarten, auch die – seit 2008 erlaubte – Möglichkeit der Briefwahl wurde als solche schon in so mancher Wahlanfechtung bemängelt. Seit der Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlage dafür (2008) allerdings erfolglos: Anders als zuvor sieht der VfGH die Briefwahl jetzt als verfassungskonforme Erleichterung der Ausübung des Wahlrechts. Die persönliche und geheime Stimmabgabe sei durch hinreichende Vorkehrungen gesichert, hieß es etwa 2014 als Antwort auf die (insgesamt erfolglose) Anfechtung der Liste EU-STOP.

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(apa/red)

 

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