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Regelmäßiger Sex mit Zwölfjähriger: Teenager-Trio verurteilt

Alle drei Angeklagten wurden verurteilt.
Alle drei Angeklagten wurden verurteilt. ©APA (Symbolbild)
Nach mehreren Sex-Treffen mit einem erst zwölfjährigen Mädchen und einer Sex-Party beim 70-jährigen Nachbarn wurden drei Jugendliche in Wien wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger verurteilt.

Drei Burschen haben sich am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger verantworten müssen, weil sie wochenlang mit einer Zwölfjährigen regen sexuellen Kontakt hatten. Die mittlerweile 16- bis 18-Jährigen hatten das Mädchen, das immer ein anderes Alter angab, sogar zum Sex beim 70-jährigen Nachbarn mitgenommen. Alle drei wurden schuldig gesprochen.

Einer der Beschuldigten (16) lernte das Mädchen vor zwei Jahren über Facebook kennen. Nach einigen eindeutigen Chat-Nachrichten, bei denen auch sein mittlerweile 18-jähriger Cousin dabei war, verabredeten sich die beiden mit der Zwölfjährigen in einem Park in Döbling. Das Mädchen kam mit dem Taxi, die Burschen zahlten und bei einem Kinderspielplatz kam es zwischen den beiden Jugendlichen und der Zwölfjährigen rasch zu sexuellen Handlungen, mit denen das Kind einverstanden war. “Sie hat gesagt, sie will Pornostar werden”, sagte der 16-Jährige vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Beate Matschnig) aus.

Danach fuhr das Trio in die Wohnung der Mutter des 16-Jährigen und setzten ihre Handlungen mit der Zwölfjährigen fort. Dabei machten die Burschen Fotos von dem Geschlechtsakt, weswegen die beiden auch wegen pornografischen Darstellung von Minderjährigen angeklagt waren. Wenige Tage später holten sie auch ihren mittlerweile 17-jährigen Freund zu den Sexspielen hinzu.

70-Jähriger lud zu Sex-Party

Als die drei Freunde zu Halloween nicht so recht wussten, was sie machen sollten, nahmen sie das Angebot eines 70-jährigen Nachbarn an, bei ihm in der Wohnung eine Party zu feiern. Der Pensionist verfolgte jedoch eigene Interessen. Er soll laut Richterin Matschnig auf sehr junge Mädchen stehen, diverses Kinderpornomaterial konnte in der Wohnung sichergestellt werden. Der 70-Jährige wurde nur deshalb nicht mitangeklagt, weil er wegen einer fortgeschrittenen Demenz verhandlungsunfähig ist. Der gehbehinderte Mann installierte vor dieser Feier Kameras in der Wohnung, um das Geschehen auch noch zu filmen.

Nachdem die Burschen mit dem Mädchen in der Wohnung ankamen, wurde reichlich Alkohol getrunken. Mit Musik und einer Discokugel habe der 70-Jährige “ein bisschen Stimmung gemacht”, erzählte der 16-Jährige. Neben den Jugendlichen verging sich an dem Abend schlussendlich auch der Pensionist an der Zwölfjährigen. Die “Sache mit dem Opa”, wie es das Mädchen bei der Einvernahme aussagte, habe sie nicht gemocht, zitierte Matschnig aus dem Akt. Nachdem sie sich aufgrund des Alkoholkonsums übergeben hatte, wollte sie die Wohnung unbedingt verlassen. Wenig später flog die Sache auf. Die Burschen wurden von der Polizei gesucht.

Urteile gegen die drei Angeklagten

Die zum Tatzeitpunkt Zwölfjährige wies bei dem Gespräch mit einer psychologischen Sachverständigen Reifungsdefizite und eine Entwicklungsstörung auf. Der Wunsch nach Halt und Anerkennung würde sie mit den sexuellen Handlungen wieder wett machen. Auch wenn das Mädchen oft unterschiedliche Angaben zu ihrem Alter gemacht hat, hätten es die Angeklagten ernsthaft für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass sie erst zwölf sei, sagte Matschnig.

Der 16-jährige Angeklagte wurde wegen beider Vorwürfe zu sechs Monaten bedingt und zu der Weisung verurteilt, eine geregelte Arbeit zu suchen, eine Sexualtherapie zu absolvieren und regelmäßig zur Bewährungshilfe zu kontaktieren. Sein 18-jähriger Cousin bekam eine viermonatige Strafe auf Bewährung. Er muss sich einer Psychotherapie unterziehen und ebenfalls die Bewährungshilfe in Anspruch nehme. Der Drittangeklagte erhielt einen Schuldspruch wegen Missbrauchs ohne Strafe.

(APA, Red.)

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