17. Oktober 2012 13:38; Akt.: 17.10.2012 13:38

Rechtskräftig: “Hol Dir Dein Stickerbuch” ist verbotene Kinderwerbung

OGH-Urteil gegen Sticker-Bücher OGH-Urteil gegen Sticker-Bücher - © Billa
An Kinder gerichtete Kaufaufforderungen, wie sie Lebensmittelketten bei ihren Sammelalbum-Aktionen eingesetzt haben, sind verboten: In einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Spar hat dies der Oberste Gerichtshof rechtskräftig bestätigt.

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Im Fall von Billa liegt ein ähnliches Urteil des Oberlandesgerichts Wien vor, das nur mit einer außerordentlichen Revision bekämpft werden könnte.

“Diese Urteile sind die ersten Entscheidungen zum Verbot der Kinderwerbung in Österreich und die darin getroffenen Klarstellungen sind sehr zu begrüßen”, sagte VKI-Rechtsexpertin Tanja Händel am Mittwoch. “Minderjährige und deren Eltern sollen vor allzu aufdringlicher Werbung geschützt werden.”

Unlauterer Wettbewerb

Der VKI war im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen die direkten Kaufaufforderungen wie “Hol Dir Dein Stickerbuch” vorgegangen. Die Gerichte sind dem Argument der Unternehmer, wonach man nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch als Kinder nur Personen unter sieben Jahren verstehe, nicht gefolgt: An Minderjährige unter 14 Jahren gerichtet sind demnach solche Appelle in der Werbung, die Kinder zum Kauf animieren bzw. dazu, ihre Eltern oder andere Erwachsene zum Kauf zu überreden, nach Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb verboten.

Direkte Kaufaufforderung

Bei Spar ging es um die “Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen”, bei Billa um “Rekorde im Tierreich”. In beiden Fällen sollten Kinder animiert werden, Sticker zu sammeln und in Alben einzukleben. Die Bücher und Pickerl gab es gegen Entgelt bzw. als Zugabe für Einkäufe in bestimmter Höhe. Den Imperativ (“Hol Dir ….”) haben die Gerichte ganz klar als eine direkte Kaufaufforderung angesehen. Aber auch die Aufforderung, sich Sammel-Sticker auf dem Umweg über Zugaben zum Einkauf der Eltern zu holen, ist verboten. Die Fernsehwerbung von Billa, in der die Aktion generell beworben wurde, war hingegen nicht gesetzwidrig.



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