AA

Rechtsextremist Küssel kommt nicht vorzeitig aus Haft frei

Gottfried Küssel wurde wegen Wiederbetätigung zu knapp acht Jahren Haft verurteilt.
Gottfried Küssel wurde wegen Wiederbetätigung zu knapp acht Jahren Haft verurteilt. ©APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Der inhaftierte Rechtsextreme Gottfried Küssel wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu knapp acht Jahren Haft verurteilt. Sein Antrag auf Haftentlassung wegen guter Führung wurde abgelehnt.

Küssel war 2013 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden und hatte zuletzt einen Antrag auf Haftentlassung wegen guter Führung gestellt. Das Oberlandesgericht hat dies nun mit der Begründung abgelehnt, dass eine günstige Prognose für Küssels künftiges Verhalten nicht anzunehmen sei.

Küssel ist kein unbescholtenes Blatt

Küssel habe schon einmal nach einer Haftstrafe und vorzeitiger Entlassung gegen den Wiederbetätigungsparagrafen verstoßen. Darüber hinaus wies das Gericht laut ORF-Radio unter Verweis auf seine Verurteilung auch auf Küssels führende Rolle als Szeneführer der Neonaziszene in Österreich hin. Küssel wurde wegen seiner Umtriebe als Initiator der neonazistischen Homepage alpen-donau.info verurteilt. Die bis Jänner 2019 angesetzte Haftstrafe sitzt Küssel in der Justizanstalt Hirtenberg ab.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Rechtsextremist Küssel kommt nicht vorzeitig aus Haft frei
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen