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Rechnungshofpräsidentin Kraker hofft auf klare Prüfungskompetenzen

Kraker drängt auf mehr Prüfungskompetenzen für den Rechnungshof.
Kraker drängt auf mehr Prüfungskompetenzen für den Rechnungshof. ©APA
Von der neuen Legislaturperiode erwartet sich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker unter anderem mehr und klare Prüfungskompetenzen. Unter anderem sei aus Sicht des Rechnungshofes eine Aufgabenkritik und daran anschließend eine Verbesserung der Leistungen und Strukturen nötig.
Mehr Transparenz bei Parteienförderung

Mehr und klare Prüfungskompetenzen für den Rechnungshof erhofft sich Präsidentin Margit Kraker von der neuen Legislaturperiode – und stärkeren Nachdruck für die Empfehlungen des Kontrollorgans. Angesprochen auf die vom Justizminister geplante große Gesetzesbereinigung unterstrich Kraker im APA-Gespräch die Notwendigkeit einer “echten Aufgaben- und Leistungsreform”.

Nötig sei aus Sicht des Rechnungshofes eine Aufgabenkritik – “welche Aufgaben muss die Verwaltung erfüllen, wie kann man sie gut für den Bürger erbringen?” – und daran anschließend eine Verbesserung der Leistungen und Strukturen. In diesem Prozess dürfe man “Bürokratie nicht mit mehr Bürokratie begegnen”, merkte Kraker an.

Kraker will öffentliche Unternehmen ab 25 Prozent Staatsbeteiligung prüfen

Zur geplanten Streichung aller nicht mehr nötigen Gesetze von vor 2000 an sich wollte Kraker nicht Stellung nehmen – der Rechnungshof prüfe die öffentliche Leistungserbringung -, aber sie merkte an: Das Rechnungshofgesetz stammt zwar aus 1948, “aber ich gehe davon aus, dass es bestehen bleibt”.

Zudem wären einige Änderungen nötig, um “Prüflücken” zu schließen und die Kompetenzen zweifelsfrei zu definieren. So bekräftigte Kraker die alte RH-Forderung, öffentliche Unternehmen ab 25 Prozent Staatsbeteiligung prüfen zu dürfen – und nicht erst ab 50 Prozent bzw. bei “tatsächlicher Beherrschung”. Ob letztere gegeben ist sorge immer wieder für lange Auseinandersetzungen und verzögere somit Prüfungen, dieser Passus sollte also entfallen.

Auch bei den Gemeinden will Kraker mehr – nämlich auch jene unter 10.000 Einwohnern – prüfen dürfen und einen auslegungsbedürftigen Passus streichen: Ein Antrag auf Prüfung einer Gemeinde soll nicht nur zulässig sein, wenn es eine auffällige Entwicklung der Schulden und Haftungen gibt. Bei den Parteifinanzen hat der Rechnungshof überhaupt keine Prüfrecht, er sammelt nur die Zahlen und publiziert sie. “Wenn man schon den Rechnungshof einschaltet, dann soll er auch prüfen können”, verlangt Kraker.

Geprüfte Stellen sollen “vollständige Auskunftspflicht” haben

Außerdem hält sie es für nötig, die Stellungnahmefrist für geprüfte Stellen (derzeit drei Monate) “zumindest zu halbieren”. Geprüfte Stellen sollten zudem “vollständige Auskunftspflicht” haben und eine Vollständigkeitserklärung abgeben müssen, dass dem Rechnungshof nichts vorenthalten wurde.

Damit die in jedem Bericht enthaltenen Empfehlungen des Rechnungshofes auch tatsächlich Gehör finden, will Kraker sie “ganz stark betonen” – nicht nur in den Berichten, sondern auch in der parlamentarischen Beratung. So wäre denkbar, dass schon der RH-Ausschuss über Entschließungsanträge zu den wichtigsten Empfehlungen berät. Darüber führt Kraker gerade Gespräche mit den Parteien. “Ich hoffe auf positive und konstruktive Zusammenarbeit, um die Politik zu versachlichen”, merkte die RH-Präsidentin an.

(APA/Red)

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