AA

Rechnungshof rügt Verträge der Strandbar, Copa Cagrana und Badeschiff

Der Rechnungshof prüfte auch Copa Cagrana-Verträge
Der Rechnungshof prüfte auch Copa Cagrana-Verträge ©APA
Prüfer des Rechnungshofes haben die Pachtverträge von Liegenschaften an der Neuen Donau, Donauinsel und Donaukanal kontrolliert. Nicht nachvollziehbare Entgelte, unterschiedliche Vertragsgestaltungen und Intransparenz bei der Pächter-Auswahl fielen auf.
Neue Copa Cagrana Lokale
Copa Cagrana-Rechtsstreit

Die zahlreichen Lokale werden von verschiedenen Stellen verwaltet, unter anderem der Stadt Wien, dem durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) vertretenem Bund und der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK). Ein aktueller Rechnungshof-Bericht legt bei den geprüften Verträgen teils deutliche Unterscheidungen auch bei vergleichbarer und benachbarter Nutzung offen. Vereinbarte Entgelte schwanken etwa bei vergleichbaren Gastronomie- und Freizeitbetrieben zwischen drei und 90 Euro pro Quadratmeter und Jahr und die Auswahl der Pächter erfolgte ohne Ausschreibung oder Interessentensuche.

Verträge der Lokalmeile Copa Cagrana wurden geprüft

Genauer unter die Lupe genommen wurden dabei auch die Verträge der Lokalmeile Copa Cagrana an der Neuen Donau, um die derzeit Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt Wien und dem Generalpächter Norbert Weber herrschen. Das Rathaus wirft Weber vor, er habe die Copa Cagrana verkommen lassen, und will das gesamte Areal neu gestalten. Die alten Lokale wurden bereits abgerissen, ein Masterplan für die Umgestaltung unlängst vorgelegt. Bis 2009 gewährten die Stadt bzw. die DHK Weber – dieser wird im Bericht nicht namentlich genannt – wiederholt Vertragsverlängerungen trotz Zahlungsrückständen, räumten Sonderrechte ein oder änderten vertragliche Schutzbestimmungen im Interesse der öffentlichen Hand ohne ausreichende Gegenleistung zugunsten Webers.

RH-Bericht fand auch beim Badeschiff Ungereimtheiten

Interessantes entdeckte der Rechnungshof auch in vergangenen Vertragsausgestaltungen rund um das Badeschiff am Donaukanal. 2004 hatte die Wasserrechtsbehörde die Flächen an einen Mitarbeiter der damals zuständigen Abteilung Wasserstraßen im BMVIT als Privatperson um einen Bestandszins von 483 Euro pro Jahr vermietet. Dieser vermietete wiederum an ein Unternehmen weiter, das dort das Badeschiff betrieb – um einen Zins von rund 2.019 Euro. Und zwar nicht pro Jahr, sondern pro Monat. Der Vertrag mit dem Ministeriumsmitarbeiter wurde mittlerweile gekündigt und mit dem Badeschiff-Betreiber direkt abgeschlossen.

Strandbar Herrmann jahrelang mit zu niedrigen Zins vermietet

Vermietungs-Details rund um die Strandbar Herrmann wurden ebenfalls ans Tageslicht gebracht. 2005 wurde mit dem Pächter ein Vertrag zum Betrieb der Strandbar abgeschlossen. Der Bestandszins betrug 2.400 Euro jährlich (rund 0,68 Euro pro Quadratmeter). “Dies war der niedrigste flächenbezogene Zins der im Rahmen der Gebarungsprüfung vorliegenden Verträge aus dem Gastronomie- und Freizeitbereich”, heißt es dazu im Rechnungshofbericht. 2013 wurde der Bestandszins schließlich auf 20.013 Euro pro Jahr (rund 5,67 Euro pro Quadratmeter) angehoben und damit nahezu verneunfacht – wobei dieser vom RH noch immer als zu niedrig bewertet wird.

Das “Pionierprojekt” Summerstage

Die unterschiedlich gehandhabte und kritisierte Entgeltgestaltung wird am Beispiel Summerstage ersichtlich. Der Pächter musste für benachbarte Teilflächen, die sich einerseits in der Verwaltung des Bundes, andererseits in der Verwaltung der Stadt befinden, unterschiedliche Bestandszinse zahlen. Für das “Bundes”-Areal waren seit 2014 rund 26,3 Euro pro Quadratmeter und Jahr vereinbart, für das “Stadt”-Areal rund 1,91 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Das Rathaus argumentierte dies damit, dass die Summerstage “als Pionierprojekt” zu bezeichnen und über Jahrzehnte gewachsen sei, was sich in den unterschiedlichen Bestandszinsen widerspiegle”. Hier stellte der Rechnungshof allerdings infrage, ob denn “eine Pionierleistung jahrzehntelang dauern könne”.

Die Empfehlung des Rechungshofs: Ausschreibungen, Transparenz

Als Konsequenz der Überprüfungen empfahl der Rechnungshof bei künftigen Vermietungen und Verpachtungen eine Ausschreibung oder eine transparente Interessentensuche durchzuführen, eine richtlinienkonforme und einheitliche Umsatzbeteiligung “in angemessener Höhe” sowie keine unbefristeten Bestandsverträge auf Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand abzuschließen. Um die Nachvollziehbarkeit von Entgelten in den Bestandsverträgen zu gewährleisten, sprich sich der Rechungshof für die Erstellung eines Berechnungblattes aus.

(APA/Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Rechnungshof rügt Verträge der Strandbar, Copa Cagrana und Badeschiff
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen