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Rechnungshof hackt auf U-Bahn-Kosten herum

Die Wiener U-Bahn ist ein Streitpunkt zwischen Bund und Stadt.
Die Wiener U-Bahn ist ein Streitpunkt zwischen Bund und Stadt. ©Bilderbox
Der Rechnungshof hat wieder die U-Bahn-Baustellen auf dem Kieker. Konkret fordert er, dass die Stadt dem Bund 3,09 Millionen Euro zurückzahlen soll. 

Dieses Geld ist Teil des Bundeszuschusses, der für die Verlängerung der U-Bahn-Linien U1 und U2 verwendet werden sollte. Laut ursprünglichen RH-Bericht aus dem Jahr 2009 wurde er aber nicht für den Bau der Verkehrsinfrastruktur, sondern zur Einrichtung u.a. von Geschäftslokalen ausgegeben.

U-Bahn-Uneinigkeit bei Bund und Land

Im jetzigen Follow-up-Bericht hält der Rechnungshof fest, dass das Verkehrsministerium im Oktober 2010 die Stadt Wien zwar aufgefordert habe, “den zu viel überwiesenen Bundesanteil rückzuüberweisen”, allerdings habe die Stadt dies verneint. Das Argument: Zu einem funktionierenden Gesamt-Anlagensystem würden auch Leistungen für das U-Bahnbauwerk fallen, “welche zwar nicht für die unmittelbare Betriebsführung notwendig, aber für die Kunden von ebenso hoher Bedeutung” seien. Dazu gehörten eben auch WC-Anlagen, Müllräume, Bäckereien und Imbissmöglichkeiten.

Der Rechnungshof ist nach wie vor anderer Meinung: “Diese Aufwendungen sind nicht aus den Mitteln für die Verkehrsinfrastruktur zu finanzieren.” Bei den 3.09 Mio. Euro handelt es sich um den 50-prozentigen Bundesanteil an den strittigen Gesamtkosten von insgesamt 6,18 Mio. Euro. Die Rückforderung seitens des Ministeriums sei zwar ein ersten Schritt gewesen, die Empfehlung einer Rückabwicklung sei jedoch noch nicht umgesetzt worden. Deshalb bekräftigt der Rechnungshof nun seine diesbezügliche Empfehlung.

Alles eine Definitionsfrage

Darüber hinaus bemängeln die Prüfer, dass eine Definition der zu finanzierenden Verkehrsinfrastruktur und damit eine Abgrenzung gegenüber Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen abzugrenzen – obwohl bereits 2009 empfohlen – nach wie vor ausständig seien. In einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums heißt es, man beabsichtige im Rahmen einer allfälligen Vereinbarung über eine fünfte Ausbaustufe der U-Bahn “klare Definitionen für die mitzufinanzierende Verkehrsinfrastruktur zu schaffen”. Ebenfalls nicht umgesetzt worden sei die an das Verkehrs- und Finanzministerium gerichtete Empfehlung, die Verwendung der für den U-Bahn-Bau zur Verfügung gestellten Bundesmittel inhaltlich zu kontrollieren.

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