Die Rechtsmittel, die ein 32-Jähriger Mann und seine 25 Jahre alte Freundin gegen ihre Verurteilung nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit der Polizei eingebracht hatten, wurden von einem Drei-Richter-Senat (Vorsitz: Christine Schwab) am Wiener Oberlandesgericht (OLG) verworfen.
Strafe nach Rangelei auf Partyschiff erhöht
Die vom Erstgericht über die Frau verhängte Strafe wurde von sechs auf neun Monate bedingt erhöht. Die Anhebung sei aufgrund des Schuld- und Unrechtsgehalts “erforderlich”, meinte Schwab. Zudem muss die Jus-Studentin für den versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und die Verleumdung der einschreitenden Polizeibeamten eine unbedingte Geldbuße von 720 Euro entrichten. Hinsichtlich ihres Freundes blieb die Strafe mit ebenfalls neun Monaten auf Bewährung und 720 Euro wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung sowie Verleumdung unverändert.
Der inkriminierte Vorfall hatte sich bereits im Oktober 2013 ereignet. Nachdem eine Party auf dem Schiff am frühen Morgen wegen Anrainerbeschwerden von der Polizei beendet worden war, hatte der 32-Jährige lautstark protestiert. Bei einem Gerangel soll er danach einem Beamten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben, sodass dessen Brille zu Bruch ging. Als er deswegen festgenommen werden sollte, mischten sich andere Partygäste ein, darunter die Freundin des Mannes, die Uniformierte mit Bierdosen beworfen und angerempelt haben soll. Das Paar hatte die gegen sie gerichteten Anschuldigungen in dem langwierigen Strafverfahren vehement bestritten.
(APA/Red)