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"Puppi"-Prozess: Konto von verliebtem Häftling leergeräumt

"Puppi" muss sich vor Gericht verantworten.
"Puppi" muss sich vor Gericht verantworten. ©APA/Georg Hochmuth
In Wien muss sich eine bereits 15-fach vorbestrafte Frau vor Gericht verantworten, weil sie einem Häftling nach dessen Freigang um knapp 35.000 erleichtert haben soll.

Während ein 57-jähriger Häftling in der Justizanstalt Wilhelmshöhe seine Strafe absaß, soll eine Bekannte sein Konto leergeräumt haben. Binnen sechs Wochen verschwanden fast 35.000 Euro. Die gerichtserfahrene Frau – sie weist 15 Vorstrafen auf – musste am Donnerstag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor einem Wiener Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) gerade stehen.

Der Häftling hatte die 45-Jährige, die als Telefonistin bei einem Escort-Service beschäftigt ist, über seinen Zellengenossen kennengelernt. Um einen längeren Freigang genehmigt zu bekommen, war der 57-Jährige auf der Suche nach einer Frau, die der Justiz vormachte, sie wäre seine Freundin. Bei einem kurzen, nur wenige Stunden dauernden Ausgang lernte der Mann dann die Telefonistin kennen und kam mit ihr ins Geschäft. Für 500 Euro erklärte sie sich bereit, sich als seine Lebensgefährtin auszugeben und ihn – sollte er einen Ausgang genehmigt bekommen – bei sich wohnen zu lassen.

Häftling verliebte sich in die Frau

Ende Februar 2014 war es dann soweit. Der 57-Jährige durfte ein Wochenende außerhalb der Gefängnismauern bei seiner vermeintlichen Freundin verbringen – und soll sich in diesen drei Tagen in die 45-Jährige verliebt haben, wie nun diese und der Zellengenosse übereinstimmend dem Gericht berichteten.

“Als er wieder eingerückt ist, war er schwer verliebt. Er war im Knast ganz glücklich”, erzählte der Mithäftling. Die Angeklagte verriet dem Senat, der 57-Jährige habe sie nur mehr “Puppi” genannt und ihr Einzahlungsscheine mit seiner Blanko-Unterschrift überlassen. Er habe sie einerseits ersucht, diverse Beträge an mehrere Personen zu überweisen. Andererseits habe er ihr Geld geschenkt: “Er hat gesagt, ich darf 10.000 Euro haben.” Also habe sie sich vom fremden Konto bedient, um Mietrückstände zu begleichen und ihre Wohnung neu einzurichten. Außerdem habe sie “Utensilien” angekauft.

“Ich hab’ nie vorgehabt, dass ich an Betrug mach’. Der hat mir geholfen bis zum Schluss”, versicherte die Angeklagte. Sie wisse zwar, “dass sich das komisch anhört, aber so war’s”. Sie habe den Mann nach den zwischen 24. März und 8. Mai 2014 getätigten Überweisungen auch “mehrmals im Häf’n besucht. Alles war in Ordnung”.

Anzeige und Kontaktabbruch

Beim nächsten Ausgang stellte der Mann das Fehlen von 35.000 Euro fest. Er erstattete Anzeige und brach den Kontakt zu der Frau ab. Der frühere Zellengenossen glaubte dennoch nicht, dass dies zwangsläufig ein Indiz für ein schuldhaftes Verhalten der Angeklagten bedeuten müsse. Der 57-Jährige habe seinerzeit als Roadie für Falco gearbeitet. “Kennen Sie sich aus? Das war ein weichgekokstes Ei”, erfuhr das Gericht. In fortgeschrittenem Alter habe der Mann dann geerbt und “das Geld mit vollen Händen rausgeschmissen. Mit einem Bekannten ist er ans Grab seines Vaters gefahren und hat dem 1.000 Euro geschenkt, weil der a schöne Red’ g’halten hat.”

Die Verhandlung wurde auf Ende November vertagt, da der 57-Jährige, der als Zeuge hätte einvernommen werden sollen, dem Gericht unentschuldigt ferngeblieben war.

(APA, Red.)

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