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Psychisch kranker Asylwerber blockierte Bim: Facebook-Hassposter vor Gericht

Wegen einem Hassposting muss sich nun eine 38-Jährige vor Gericht verantworten
Wegen einem Hassposting muss sich nun eine 38-Jährige vor Gericht verantworten ©AP
Nach dem Zwischenfall im Oktober vergangenen Jahres, bei dem sich ein psychisch kranker syrischer Asylwerber in Favoriten vor eine Straßenbahn warf und auch auf diese kletterte, muss sich nun die Verfasserin eines Hasspostings vor Gericht verantworten.
Verwirrter warf sich vor Bim

Am Donnerstag steht die 38-Jährige am Landesgericht für Strafsachen hinsichtlich eines Prozesses wegen Beleidigung vor Gericht.

Strafprozess gegen 38-Jährige nach Hassposting auf Straches Facebook-Seite

Die 38-jährige Frau hatte auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache Dampf abgelassen, nachdem dieser einen Zeitungsartikel mit einem Video-Mitschnitt des Vorfalls verbreitet hatte. “Schade, dass er (der Asylwerber, Anm.) nicht verreckt ist mit’n Stromschlag. Und er hat fix einen Schaden verursacht am Fahrzeug, und wer bezahlt das dem Fahrzeughalter? Genau niemand, weil so ein dreckiger Ausländer glaubt, er muss durchdrehen in unserem Land. Raus damit!”, entrüstete sie sich.

Tatbestand der Verhetzung nicht gegeben

Man hätte durchaus darüber streiten können, ob dieser Eintrag nicht bereits den Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Die Staatsanwaltschaft nahm das zugunsten der 38-Jährigen nicht an, zumal sich weit heftigere Kommentare unter Straches Beitrag fanden, die teilweise noch die Gerichte beschäftigen werden. “Ja so vergeht die Zeit. Früher hatten wir dazu Duschen. Und gleich daneben den Heizungsraum”, war etwa auch zu lesen. Im Fall der 38-Jährigen stieß sich Anklagebehörde lediglich an der direkt gegen den 21 Jahre alten Asylwerber gerichteten Beschimpfung “Dreckiger Ausländer” und brachte gegen die Verfasserin einen Strafantrag wegen Beleidigung ein.

Angeklagte laut eigener Aussage nicht für Eintrag verantwortlich

Vor Richter Stefan Apostol behauptete die Angeklagte – übrigens eine gebürtige Kroatin – zunächst, der Eintrag stamme nicht von ihr. Jemand müsse ihren Facebook-Account gehackt haben, um ihr zu schaden. Ihr Anwalt verdächtigte diesbezüglich Ex-Freunde und Arbeitskollegen der Frau, die bei einem Bewachungsunternehmen beschäftigt ist. Nach einer eingehenden richterlichen Belehrung, dass die von der Staatsanwaltschaft angenommene Beleidigung zweifellos gegeben sei, bei einer geständigen Verantwortung aber möglicherweise eine diversionelle Erledigung in Betracht komme, bequemte sich die 38-Jährige nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger doch noch zu einem Geständnis.

Facebook-Account mittlerweile gelöscht

“Zu dem Zeitpunkt habe ich eine Trennung durchgemacht”, führte die Angeklagte ins Treffen. Außerdem hätten Asylwerber ihren Gartenzaun “demoliert. Ich war einfach verärgert. Es ist mir alles zu viel geworden”. Bei ihrem Kommentar handle es sich um ein “Blackout. Das sieht mir normalerweise nicht ähnlich.” Mittlerweile habe sie ihren Facebook-Account gelöscht. Das Geständnis machte sich für die bisher Unbescholtene bezahlt. Gegen ein Bußgeld von 400 Euro und die Übernahme der Verfahrenskosten von 200 Euro entging sie einer Verurteilung. Die diversionelle Erledigung ist allerdings noch nicht rechtskräftig – der Staatsanwalt gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red.)

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