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Prozess: Wiener plante ohne Einkommen millionenschweres Hotelprojekt

Ein 61-Jähriger ließ Verträge aufsetzen und prellte dadurch Promi-Anwälte um ihre Honorare
Ein 61-Jähriger ließ Verträge aufsetzen und prellte dadurch Promi-Anwälte um ihre Honorare ©APA (Sujet)
Obwohl mittellos, ohne nennenswertes Einkommen und aufgrund seiner acht Vorstrafen auf der schwarzen Liste der Banken, plante ein Wiener ein millionenschweres Hotelprojekt. Am Donnerstag landete er deshalb vor dem Wiener Landesgericht.

“Ich habe das als letzte Chance in meinem Leben gesehen”, verantwortete sich ein 61-Jähriger am Donnerstag in Wien bezüglich seiner Luftgeschäfte. Dafür wurde er wegen Betrugs zu 18 Monaten teilbedingt verurteilt.

Große Pläne, mangelndes Fachwissen

Bei seiner Lebensgefährtin geringfügig beschäftigt, wofür er neben Kost und Logis gerade 400 Euro erhält, hinderten den seit 1986 mehrfach einschlägig verurteilten Niederösterreicher nicht, große Pläne zu schmieden: Im Frühjahr 2013 wurde er auf ein Hotel in Neusiedl am See aufmerksam, das zu Verkauf stand. Ohne über irgendein Fachwissen im Hotelgewerbe, erstellte er selbst eine “Rentabilitätsvorschau” und wollte das Objekt mit Bankenhilfe kaufen, um mit je 40 Betten eine Beauty-Farm und eine Altersresidenz zu betreiben.

Zwei prominente Anwälte wurden mit Erstellung der Kaufverträge beauftragt, wofür 24.000 bzw. 55.000 Euro Honorar anfielen – die der Angeklagte nicht bezahlen konnte. Vor Gericht behauptete er, mündliche Finanzierungszusagen von Banken gehabt zu haben – obwohl sein getrübtes Vorleben in Bankenkreisen bekannt war.

61-Jähriger blieb bei Prozess Antworten schuldig

“Wie sind Sie auf die Idee gekommen, bei acht Vorstrafen, ohne Vermögen oder Einkommen und obwohl Sie auf der Liste der Banken stehen, einen Kredit in Millionenhöhe zu bekommen?”, wunderte sich die Privatbeteiligtenvertreterin. Schweigen war die Antwort des 61-Jährigen, der gegenüber seinen Geschäftspartnern vorgegeben hatte, aus Ostblockgeschäften über ein erhebliches Vermögen zu verfügen.

Neben den Anwälten kamen auch die Hotelbesitzer zum Handkuss, die Betreibergesellschaft musste Konkurs anmelden. Zum Glück für den Angeklagten waren die mehr als 250.000 Euro Maklerprovision nicht in der Anklage aufgenommen worden, wodurch der Strafrahmen nur bis zu drei und nicht bis zu zehn Jahre betrug.

Angeklagter vor Gericht: “Das war das Endfinale”

“Wie stellen Sie sich Ihr zukünftiges Leben vor? Wie sollen wir sicher sein, dass Sie nicht wieder so eine grandiose Idee haben”, fragte Richter Stefan Romstorfer. “Das war das Endfinale”, versicherte der unbeholfen wirkende Angeklagte. “Gut, das habe ich schon vorher gesagt, aber diesmal bin ich mir sicher.”

Nach kurzer Beratung entschied das Schöffengericht für die “völlig absurde Aktion”auf 18 Monate, von denen 14 auf drei Jahre bedingt nachgesehen werden. Zudem kann der Niederösterreicher eine Fußfessel beantragen. Bezahlen muss er auch die Anwaltshonorare in Höhe von 79.000 Euro, womit der 61-Jährige mit den von ihm angebotenen 200 Euro monatlich – ohne Zinsen – bereits in knapp 33 Jahren fertig sein wird. “Die Opfer waren auch keine völlig Ahnungslosen. Da kann man erwarten, dass man einen kleinen Hintergrundcheck beim Kreditschutzverband macht”, meinte Romstorfer. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

(apa/red)

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