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Prozess wegen Messerstecherei in Wien-Favoriten: Drei Angeklagte enthaftet

Die Angeklagten mussten sich wegen versuchten Modes verantworten.
Die Angeklagten mussten sich wegen versuchten Modes verantworten. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Vier Männer mussten sich Dienstag am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Im Mai 2017 eskalierte in einer Garnitur der U1 ein Streit zwischen mehreren Afghanen und einem Tschetschenen. Ein Türke, der dem Tschetschenen zu Hilfe kam, wurde mit einem Messer niedergestochen.
19-Jähriger vor Gericht

Neben dem mutmaßlichen Täter waren auch seine drei Freunde wegen Beitragstäterschaft angeklagt. Die Auseinandersetzung hatte in einer Garnitur der U1 ihren Ausgang genommen, als drei Afghanen in Richtung eines Mannes pöbelten, den sie aufgrund eines T-Shirts mit kyrillischen Schriftzeichen als Tschetschenen identifizierten. Dieser antwortete mit “Scheißafghanen”, der Hauptangeklagte mit dem Stinkefinger, wofür er einen Schlag kassierte. In das Geschehen mischte sich nun auch ein Türke ein, da er nicht damit einverstanden war, dass drei auf einen losgingen.

Zeugen filmten Streit in Wien mit

Was dann auf der Straße folgte, ließ mehrere Zeugen ihre Handys zücken und das Geschehen mitfilmen, weshalb die Staatsanwaltschaft die seltene Gelegenheit hatte, die Tat per Video im Gerichtssaal vorzuführen. Der nach eigenen Angaben erst 18-, laut Gutachten aber mindestens 19-Jährige, ließ einen Begleiter bei der ums Eck gelegenen Wohngemeinschaft der Asylanten anrufen, damit ihm ein Freund von dort ein Messer zum Keplerplatz bringt. Der kam der Bitte umgehend nach, was folgte war ein Gerangel, bis der Tschetschene schließlich eine vier Zentimeter breite und zehn Zentimeter tiefe Wunde im Oberbauch abbekam, die Dick- und Dünndarm perforierte.

Hauptangeklagter verteidigte Messerstecherei

Da sie wegen der Waffe angerufen, bzw. das Messer gebracht und bei der Schlägerei weitergereicht hatten, saßen nun auch die drei 17-Jährigen Landsleute des Afghanen auf der Anklagebank. Für ungläubiges Kopfschütteln des Richtersenats sorgte jener Beschuldigte, der das Messer gebracht hatte. Dieser entschuldigte sich und argumentierte, er hätte nicht gewusst, dass es in Österreich verboten wäre, jemanden niederzustechen. “Sie wollen mir jetzt nicht erzählen, dass das in Afghanistan erlaubt ist?”, meinte der beisitzende Richter Daniel Potmesil. “Doch, in unserer Provinz ist das so.”

Der Hauptangeklagte wiederum verantwortete sich damit, dass der Türke ein Messer gehabt hätte. Davon war jedoch weder auf den Videos etwas zu sehen noch hatten Zeugen davon etwas bemerkt. Zudem sei er mit seinen Freunden eindeutig in der Überzahl gewesen. Er habe jedenfalls Angst gehabt und wollte sich mit dem Messer nur verteidigen, sagte der Beschuldigte aus. Nach längerem Nachfragen, warum er dann dem Tschetschenen und dem Türken nachgelaufen sei, gab der 19-Jährige zu, dass er auch aggressiv gewesen sei.

Drei Angeklagte wurden enthaftet

Nach einer Mittagspause sollte die Verhandlung mit den weiteren Aussagen fortgesetzt werden. Da jedoch zwei Zeugen, darunter das Opfer, nicht erschienen waren, kündigte Richterin Beate Matschnig an, dass erst am 22. März ein Urteil gesprochen werden wird.

Drei der vier Angeklagten werden die Zeit bis zum nächsten Verhandlungstermin auf freiem Fuß verbringen. Der Richtersenat beschloss nach kurzer Beratung die Enthaftung der Jugendlichen aufgrund fehlender Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Zudem seien sie in der Wohngemeinschaft “gut integriert”, meinte Richterin Beate Matschnig. Zuvor hatte einer der Afghanen versichert, er hätte vom eigentlichen Streit nichts mitbekommen. Das Messer hätte er nur weitergereicht, da er geglaubt hätte, sein Freund hätte lediglich Stress mit dem Türken, der zu diesem Zeitpunkt bereits davongelaufen war. Dass dann der Tschetschene niedergestochen wurde, damit hätte er nicht gerechnet. Derjenige 17-Jährige, der per Anruf die Tatwaffe “bestellt” hatte, wollte damit nur “Waffengleichheit” herstellen. Er will ebenso wie der Hauptangeklagte ein Messer bei dem Türken gesehen haben.

Streitursache zwischen Tschetschenem und Afghanen war Mann nicht bekannt

Dieser war aber laut Video und Zeugenaussagen unbewaffnet und unterstrich das auch vor Gericht. Er habe in der U-Bahn eine Frau um Hilfe schreien gehört. “Und da muss man ja was machen.” Worum es bei dem Streit zwischen den Afghanen und dem Tschetschenen gegangen war, habe der 25-jährige Arbeiter überhaupt nicht mitbekommen. Klar war für ihn aber auch: “Er wollte mich abstechen, da bin ich weggelaufen.”

Eine frühere Sozialarbeiterin der Wohngemeinschaft berichtete, dass die Messer eigentlich immer im Zimmer der Betreuer verwahrt wurden und nur für das Kochen ausgegeben wurden. Dann konnte es aber auch sein, dass es, wie in diesem Fall, stundenlang in der Küche lagen. Die Messer wurden deshalb verwahrt, “da es immer wieder Konflikte gab, wo sie sich gegenseitig damit bedroht haben.” “Dann haben sie eben einfach Brotmesser genommen. Man kann nicht alles verhindern”, so die Zeugin.

Opfer besuchte Schwester in Wien

Das Opfer war im Mai des Vorjahres lediglich zu Besuch bei seiner Schwester in Wien gewesen. Nun wollte er nicht als Zeuge von Vorarlberg nach Wien kommen, weil er sich das nicht leisten könne. Als ihm versichert wurde, dass die Kosten vom Gericht übernommen werden, kündigte er sein Erscheinen zum nächsten Verhandlungstag am 22. März doch an. Um auf Nummer sicher zu gehen, soll der Tschetschene jedoch polizeilich vorgeführt werden.

APA/Red.

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