Ein Arbeiter war im August 2013 auf dem Firmengelände einer Wiener Spenglerei schwer verletzt worden. Neben einem Bauspengler, der laut Strafantrag an dem Unfall schuld war, mussten sich auch der Firmenchef sowie der Prokurist vor dem Kadi verantworten. Sie sollen versucht haben, den Arbeitsunfall zu vertuschen.
43-Jähriger verletzte sich bei Arbeiten
Der Verletzte – ein 43 Jahre alter Mann, der auf Basis eines Leiharbeitsvertrags bei der Spenglerei beschäftigt war – hätte mit einem Hochdruckreiniger die Außenfassade des Firmengebäudes reinigen sollen. Er bat einen Arbeitskollegen, ihn in einem Gitterkorb mit einem Gabelstapler in die Höhe zu hieven. Der Bauspengler, der einwilligte, soll allerdings derart ruckartig angefahren sein, dass der 43-Jährige aus einer Höhe von mindestens zweieinhalb Metern aus dem Korb stürzte. Er zog sich dabei eine komplizierte Fraktur des Oberschenkels zu, nach der Erstversorgung im Spital musste ihm in weiterer Folge eine Metallplatte eingesetzt werden.
Die Firmenverantwortlichen sollen – als die Polizei den Vorfall untersuchte – den Unfallhergang wider besseren Wissens tatsachenwidrig dargestellt haben, so dass ihnen der Staatsanwalt nun Falschaussage anlastet. Man gab zunächst nämlich vor, der Mann wäre ohne Fremdverschulden von der Leiter gefallen. Auch der Verdacht der Nötigung steht im Raum. Der Prokurist soll den Verletzten drei Tage nach dem Unfall im Krankenhaus besucht und ihm angeblich eine Fixanstellung versprochen habe, sollte der Mann bei den behördlichen Untersuchungen von einem Sturz von der Leiter erzählen oder zumindest angeben, sich an nichts mehr erinnern zu können. Bei diesem Gespräch soll das Krankenbett, in dem der Verletzte lag, sogar in ein Wäschekammerl geschoben worden sein, um sich in Ruhe absprechen zu können.
Fahrer soll betrunken gewesen sein
Der Firmenchef wiederum wollte – schenkt man dem Staatsanwalt Glauben – den 43-Jährigen dazu bringen, einen inhaltlich unrichtigen Unfallbericht zu unterschreiben. Möglicher Grund für das Ganze: Der Arbeiter, der den Unfall verursacht hatte und dem die Anklagebehörde fahrlässige Körperverletzung vorwirft, besitzt keinen Staplerführerschein. Zudem soll er laut Angaben des Verletzten zum Unglückszeitpunkt betrunken gewesen sein.
Das wies der betreffende Arbeiter vor Richter Philipp Schnabel entschieden zurück. Er trinke am Arbeitsplatz keinen Alkohol. Zur angelasteten Körperverletzung bekannte er sich schuldig: “Es tut mir leid”. Er räumte ein, dass er mangels einer Lenkerberechtigung den Stapler nicht in Betrieb hätte setzen dürfen. Außerdem hätte der Verunfallte gesichert gehört.
Demgegenüber wiesen die Firmenverantwortlichen die gegen sie erhobenen Vorwürfe kategorisch zurück. Der 43-Jährige habe, als er verletzt am Boden lag, zunächst selbst behauptet, er sei von der Leiter gefallen, behauptete der Prokurist. Er habe die Version mit dem Stapler daher “für ein Gerücht” gehalten – offenbar auch noch einen Monat später bei einer weiteren polizeilichen Einvernahme als Zeuge, wo er diese Darstellung wiederholte. Dass der Verletzte unter Druck gesetzt wurde, um in eine bestimmte Richtung auszusagen, sei unwahr, so der Prokurist und der Firmenleiter unisono.
Prozess wurde vertagt
Der verletzte 43-Jährige, auf dessen Angaben im Wesentlichen die Anklage beruht, sowie weitere Zeugen werden beim nächsten Verhandlungstermin befragt. Der Prozess wurde auf Mitte Oktober vertagt.