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Prozess um versuchten Mord auf der Höhenstraße: Urteil wegen schwerer Körperverletzung

Auf der Höhenstraße in Hernals geschah der absichtlich verursachte Unfall
Auf der Höhenstraße in Hernals geschah der absichtlich verursachte Unfall ©Vienna.at/Archiv (Symbolbild)
Weil er im März 2012 absichtlich mit seinem Pkw gegen einen Betonpoller auf der Höhenstraße in Hernals gefahren sein soll, um seiner Frau das Leben zu nehmen,war ein 22-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt. Der Prozess in Wien ging jedoch am Dienstag mit einem Urteil wegen schwerer Körperverletzung zuende.
Prozessbeginn in Wien
Anklage: Mordversuch
War es Absicht?
Entführung vermutet
Unfall auf der Höhenstraße

Ursprünglich hatte sich der junge Mann nach dem angeblich absichtlich verursachten Unfall auf der Höhenstraße am Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu verantworten.

Urteil: Acht Monate unbedingt

Doch nach Vorliegen des eingeholten Sachverständigengutachtens änderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag die Anklage auf absichtliche schwere Körperverletzung, wofür der junge Mann rechtskräftig zu acht Monaten unbedingt verurteilt wurde. Bereits nächste Woche soll er aus der Haft entlassen werden.

Der Beschuldigte hatte sein 19-jähriges Opfer im Sommer 2011 kennengelernt und zwei Monate später in Serbien nach islamischem Recht geheiratet. Doch nach dem Umzug nach Wien legte der Mann Gewalttätigkeiten an den Tag, weshalb ihn die junge Frau verließ.

Gewaltausbruch vor “Unfall” auf der Höhenstraße

In der Nacht auf den 13. März trafen beide einander zufällig in einem Lokal, wo der 22-Jährige versicherte, er könne ohne sie nicht leben und liebe sie. Sie wollte die Beziehung nicht mehr aufnehmen, worauf er sie kurzerhand bewusstlos schlug, in seinen Pkw legte und in Richtung Höhenstraße fuhr. Dort hielt er noch einmal an und redete auf sein Opfer ein.

Schließlich setzte er die Fahrt fort, nachdem er seine Frau auf den Beifahrersitz gesetzt und nicht angeschnallt hatte. Der Unfall, bei dem beide Insassen nach dem Aufprall auf den Begrenzungspfeiler der Höhenstraße aus dem Wagen geschleudert wurden, ereignete sich gegen 5.30 Uhr. Eine Krankenschwester entdeckte am Straßenrand das Autowrack und leistete Erste Hilfe.

Ehefrau wurde schwer verletzt

Die Frau, die Wirbelbrüche, Serienrippenbrüche und Verletzungen an Leber und Niere erlitt, musste zwei Wochen stationär behandelt werden. Im Zeugenstand ließ sie im September keinen Zweifel an den Absichten ihres Mannes: “Er hat im Auto gesagt ‘Ich liebe dich. Wir werden sterben. Ich bringe dich um.’ Vor dem Aufprall hat er noch ‘Gott soll dir deine Sünden verzeihen!’ gerufen.”

Der Angeklagte, er hatte zum Unfallzeitpunkt 0,69 Promille Alkohol im Blut, wies diese Darstellung zurück. Er habe der Frau nicht nach dem Leben getrachtet. Er, der im Übrigen keinen Führerschein besitzt, sei einfach von der Straße abgekommen.

Wegen langem Bremsweg kein Mordversuch

Laut Sachverständigem gab es einen 16 Meter langen Bremsweg, der das Tempo von 76 bis auf 47 km/h beim Aufprall verringerte. Wegen dieser minderen Geschwindigkeit handle es sich bei dem Vorfall auf der Höhenstraße um keinen Mordversuch.

Deshalb wurde der 22-Jährige “nur” wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu acht Monaten verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil. Die 10.600 Euro Schmerzensgeld für das Opfer des Unfalls auf der Höehnstraße wurden von dem Beschuldigten anerkannt.

(apa/red)

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