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Prozess um Vergewaltigung im Wiener Prater endet mit Freispruch

Der 21-jährige Angeklagte wurde vom Vergewaltigungsverdacht freigesprochen.
Der 21-jährige Angeklagte wurde vom Vergewaltigungsverdacht freigesprochen. ©APA (Symbolbid)
Am Donnerstag musste sich ein 21-jähriger algerischer Asylwerber wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Ein Schöffensenat fand keine ausreichenden Beweise für eine angebliche Sex-Attacke auf eine Radfahrerin im Wiener Prater und der Prozess endete mit einem Freispruch.
Sex-Attacke: Prozesstart
Vergewaltigungsversuch im Prater

Eine 48 Jahre alte Frau hatte behauptet, der Angeklagte habe sie in der Nacht auf den 12. Mai 2016 auf der Prater Hauptallee vom Rad gezogen und zum Sex gezwungen, als sie nach einer Hochzeitsfeier nach Hause fahren wollte. In der Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass das angebliche Opfer zum Tatzeitpunkt schwer alkoholisiert war und unter Drogen gestanden sein dürfte. Sie hatte 2,15 Promille im Blut. Außerdem hatte die gebürtige Brasilianerin mit dem jungen Mann offenbar Bier getrunken.

Ein DNA-Gutachten bestätigte jedenfalls die Schilderung des 21-Jährigen, die Frau habe nach einer seiner beiden Dosen gegriffen und daraus getrunken. Auf einer Dose konnte die DNA-Sachverständige Christina Stein die genetischen Merkmale der 48-Jährigen nachweisen.

Freispruch im Vergewaltigungsprozess

“Die Puzzlesteine passen nicht zusammen”, stellte Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung fest. Die Angaben der 48-Jährigen waren laut Apostol “keinesfalls derart überzeugend, dass allein auf ihnen ein Schuldspruch zu begründen ist”. Dagegen sei die Version des Angeklagten “nicht gänzlich widerlegbar”, der Algerier wurde daher nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen.

“Wir können nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass die angeklagten Sachverhalte verwirklicht wurden”, führte der Vorsitzende des Schöffensenats ins Treffen. Die 48-Jährige hatte behauptet, der junge Mann habe sie gestoppt, vom Fahrrad gezogen und wäre über sie hergefallen. Ein Passant sei ihr dann zu Hilfe gekommen.

Dieser konnte seiner Zeugenaussage zufolge allerdings nur wahrnehmen, dass die Frau weinend in der Kaiserwiese saß. Von einer Vergewaltigung bekam der Zeuge nichts mit.

Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, er habe im Prater einen Schlafplatz gesucht, als er von der Frau angesprochen wurde, die ihr Fahrrad neben sich hergeschoben haben soll. “Ich hab’ sie nicht verstanden”, berichtete der 21-Jährige dem Gericht. Er war erst zwei Wochen zuvor nach Österreich gekommen, “um ein neues Leben zu beginnen. Ich habe Arbeit gesucht”.

“Sie hat mich gebissen”

Die Frau habe ihn um eine Zigarette angeschnorrt, sich schließlich zu ihm auf die Wiese gesetzt und von seinem Bier getrunken: “Plötzlich hat sie ihren Arm um meine Schultern gelegt und mich zu küssen begonnen. Dann hat sie ‘Sex’ gesagt. Ich hab’ nicht darauf reagiert.” Daraufhin habe “die Dame sexuelle Angriffe auf mich gesetzt”, gab der Angeklagte zu Protokoll: “Sie war brutal. Sie hat mich gebissen. Ich hab’ sie weggestoßen.” Da habe sie zu schreien begonnen und sei weggegangen.

Bei der gerichtlichen Wahrheitsfindung hinsichtlich der behaupteten Vergewaltigung könnte es durchaus eine Rolle gespielt haben, dass der Angeklagte an Frauen möglicherweise weniger bis gar nicht interessiert ist. Auf Befragen von Richter Apostol bezeichnete er sich zwar als heterosexuell, fest steht aber, dass er zwei Tage vor der Geschichte im Prater einvernehmlichen Sex mit einem jungen Mann hatte, den er vor einem Lokal am Schwedenplatz kennengelernt hatte.

Nachdem sich die beiden in ein Gebüsch zurückgezogen hatten, begann der 21-Jährige plötzlich den Wiener mit beiden Händen zu würgen. Er zwang ihn damit, zu einem Bankomaten zu gehen und 120 Euro zu beheben. Mit dem Mobiltelefon des Opfers ergriff der Algerier schließlich die Flucht. Der Betroffene reagierte im Zeugenstand erbost, als der Angeklagte, der sich zu diesem Faktum grundsätzlich schuldig bekannte, seinen Blicken auswich: “So feig muss man erst ein Mal sein, dass er einem nicht in die Augen schauen kann.”

Für die Erpressung bekam der Algerier 21 Monate Haft, davon sieben Monate unbedingt. Er war damit einverstanden. Der Staatsanwalt gab demgegenüber vorerst keine Erklärung ab, Urteil und Freispruch sind damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

 

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