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Prozess um tödliche Messerstiche am Praterstern: Unzuständigkeitsurteil gefällt

Der Angeklagte plädiert auf Notwehr
Der Angeklagte plädiert auf Notwehr ©APA
Am späten Dienstagnachmittag hat das Schöffengericht im Prozess um die tödlichen Messerstiche am Praterstern ein Unzuständigkeitsurteil gefällt. Die Strafsache muss vor ein Geschworenengericht.
Keine Mordanklage
Verdächtiger behauptet Notwehr
Tod nach Messer-Attacke

Der Prozess um die tödlichen Messerstiche im September 2015 am Wiener Praterstern ist am Dienstag am Straflandesgericht mit einem Unzuständigkeitsurteil zu Ende gegangen. Richterin Gerda Krausam kam in der Hauptverhandlung zu der Ansicht, dass das Delikt Mord bzw. Mordversuch nicht ausgeschlossen werden kann. Damit fällt die Strafsache in die Zuständigkeit eines Schwurgerichts.

“Absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge”

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben sich Bedenkzeit erbeten. Die Staatsanwaltschaft hatte absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, obwohl der 39-jährige Angeklagte im September 2015 dem Algerier einen Stich in den Oberbauch und einen weiteren ins Auge verpasste hatte.

Tödliche Messerstiche am Wiener Praterstern

Der 37-Jähriger starb an einer Hirnlähmung noch am Tatort. Obendrein hatte der Serbe zunächst dem Begleiter des ums Leben gekommenen Algeriers die Klinge seines Messers in die Brust gerammt. Die Anklagebehörde ging davon aus, dass ihm im Zweifel kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist, was bei Messerstichen in Brust und Auge eigenartig schien.

Der Prozess um die Tötung am Praterstern

Der Angeklagte soll in der Nacht auf den 11. September zwei algerische Asylwerber niedergestochen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, obwohl der 39-jährige Beschuldigte dem einen Algerier einen Stich in den Oberbauch und einen weiteren ins Auge verpasste hatte. Der 37-Jährige starb noch am Tatort an einer Hirnlähmung. Obendrein hatte der Serbe zunächst dem Begleiter des ums Leben gekommenen Algeriers die Klinge seines Messers in die Brust gerammt.

Die Anklagebehörde ging dennoch davon aus, dass ihm im Zweifel kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist, was bei Messerstichen in Brust und Auge eigenartig schien. Deshalb wurde der Fall am Dienstag vor einem Schöffengericht verhandelt. Nach dem Unzuständigkeitsurteil am späten Nachmittag erbaten sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit.

Angeklagter: “Teilweise schuldig”

Zum Prozessauftakt am Vormittag bekannte sich der Beschuldigte teilweise schuldig, sein Verteidiger Matthias Prückler plädierte auf Notwehr. Sein Mandant habe sich von den Algeriern und deren Helfern bedroht gefühlt.

Der mehrfach wegen Diebstahls und Suchtgiftdelikten vorbestrafte Serbe hatte mit einem Freund 2015 am Praterstern bei der Straßenbahnlinie 5 gewartet, um nach Hause zu fahren. Dort gerieten sie mit einem Pärchen in Streit, das mit einem Rottweiler unterwegs war. Die Frau hatte den 39-Jährigen zunächst um Feuer gefragt und dann immer wieder “Substi” (das Drogenersatz-Präparat Substitol, Anm.) erbeten. Der 39-Jährige fühlte sich von der Frau und ihrem großen Hund bedrängt. “Sie hat mich auch an der Schulter gehalten”, sagte der Beschuldigte. “Ich hatte panische Angst vor dem Hund”, wurde er als Kind doch einmal gebissen.

Handgemenge am Praterstern eskalierte

Um die Frau wegzudrängen, kam es zu einem Handgemenge, laut Anklage schließlich zu Ohrfeigen und Schubsereien. Die Ohrfeige verneinte der Angeklagte. “Sie konnte kaum stehen”, meinte er vor Richterin Krausam, die den Schöffensenat leitete. “Ich wollte nur, dass sie mir meine Ruhe lässt, weil sie lästig war.” Nachdem er den Hund getreten und die Frau zu Boden gestoßen hatte, fing sie laut an zu schreien. Ihr Begleiter kam ihr zu Hilfe und wurde ebenfalls zu Boden gestoßen. Laut Staatsanwaltschaft soll er bereits dort sein Messer mit einer acht Zentimeter langen Klinge gezückt und Stichbewegungen gegen die am Boden Liegenden gemacht haben.

Die beiden Algerier, die den Vorfall beobachtet hatten, wollten die Serben zur Rede stellen bzw. die Polizei einschalten, als sich der 39-Jährige und sein Begleiter vom Praterstern Richtung Nordbahnstraße entfernten. Sie riefen ihm nach, er solle stehenbleiben, worauf sich ihnen weitere Nordafrikaner anschlossen.

“Sie waren so laut und wütend”

Schließlich holten die laut Angeklagtem vier bis sechs Männer den Serben ein und gingen mit Faustschlägen auf ihn los. Daraufhin zückte der 39-Jährige das Messer, obwohl er – wie er später in seiner polizeilichen Einvernahme zugeben musste – bei den Algeriern keine Waffen wahrnahm. “Sie waren so laut und wütend”, sagte er. “Sie waren sehr aggressiv, obwohl ich die Leute überhaupt nicht gekannt habe.” Er habe das Messer gezogen, in der Hoffnung, die Angreifer würden aufhören, auf ihn einzuschlagen.

Der 39-Jährige rammte allerdings dem Algerier die Klinge in die Brust. Der 35-Jährige lief noch rund 150 Meter vom Tatort davon, ehe er beim Bahnhof zusammenbrach. Der jüngere Algerier überlebte seine schweren Verletzungen nur deshalb, weil er rasch ins Spital gebracht und im UKH Meidling notoperiert wurde. Sein 37-jähriger Begleiter erlitt durch einen Stich ins Auge eine Hirnlähmung und starb noch am Tatort. Er hatte laut Zeugen den Serben von hinten festgehalten und die Hand, mit der er das Messer hielt, blockiert. Als er jedoch losließ, schnellte die Hand mit dem Messer nach hinten und er erlitt den Stich ins Auge. Neben der tödlichen Verletzung am Kopf verpasste der 39-Jährige dem 37-Jährigen auch einen Stich in den linken Oberbauch. Dass er die beiden so massiv verletzt hatte, habe er erst viel später erfahren, gab der Angeklagte am Dienstag vor Gericht an.

Verdächtiger stellte sich selbst

Nachdem er die beiden niedergestochen hatte, ergriff der 39-Jährige die Flucht und setzte sich in seine ursprüngliche Heimat ab. Als er dort erfuhr, dass nach ihm mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet wurde, kehrte er nach Wien zurück, wo er sich am 21. Oktober der Polizei stellte.

(apa/red)

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