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Prozess um Schleppung von 40 Personen: Freispruch in Korneuburg

Ein 48-jähriger Ex-AUA-Mitarbeiter wurde am Landesgericht Korneuburg freigesprochen.
Ein 48-jähriger Ex-AUA-Mitarbeiter wurde am Landesgericht Korneuburg freigesprochen. ©APA (Sujet)
Einem ehemaligen AUA-Mitarbeiter wurde die Schleppung von mehr als 40 iranischen Staatsbürgern am Flughafen Jerewan in Armenien vorgeworfen. Am Montag wurde der 48-Jährige am Landesgericht Korneuburg freigesprochen.

Der 48-jährige Armenier, der sich zu Prozessbeginn im Mai nicht schuldig bekannt hatte, wurde aus der U-Haft entlassen.
Die Entscheidung des Schöffensenats ist allerdings nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab. Wie Richter Martin Bodner ausführte, schien nicht bewiesen, dass der Angeklagte die Schleusung der von einer Schlepperorganisation mit gefälschten Visa ausgestatteten Passagiere gefördert hatte bzw. dies in seiner Funktion im Check-in-Bereich der heimischen Fluglinie überhaupt konnte.

Iraner illegal nach Spanien geschleust

Tatsache sei, dass rund 40 Personen rechtswidrig aus- und in die EU eingereist waren. Im Verfahren sei deutlich herausgekommen, dass ein Grenzbeamter am Airport im Bunde gewesen sei. Kein Zeuge sagte, dass der Angeklagte eingegriffen habe. Die Geschleusten seien jeweils passend zu den gefälschten Visa vornehmlich für Spanien mit Tickets nach Barcelona – für die sie tausende Dollar bezahlt hatten – ausgestattet worden. Insofern musste dem Angestellten auch keine Unregelmäßigkeit auffallen, für eine Überprüfung sei er nicht extra geschult worden noch habe er die technischen Hilfsmittel dafür gehabt.

Angeklagter wurde nicht bezahlt

“Last not least” bekam der 48-Jährige auch kein Geld dafür, so Bodner. Dass mit der Festnahme des Mannes (der zu einer Schulung nach Wien geladen worden war) die Ankünfte iranischer Staatsbürger mit gefälschten Visa in Schwechat schlagartig beendet waren, sei laut dem Richter auch damit erklären, dass zum einen weitere Mitarbeiter in Jerewan entlassen wurden und zum anderen iranische Pässe ab sofort einzuscannen waren.

Vor der Urteilsberatung waren am zweiten Verhandlungstag mehrere Zeugen – per Videokonferenz oder persönlich am Gericht – darüber befragt worden, wie sie ihre Ausreise erlebt hatten. Sie gaben überwiegend an, telefonisch angewiesen worden zu sein, an welchem Schalter sie die Passkontrolle passieren sollten. Die Boarding-Pässe bekamen sie ihren Angaben nach von einer Dame. Einem Zeugen zufolge habe ihr dabei ein “Mann in einer roten Jacke” zugenickt.

(APA/Red)

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