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Prozess um IS-Propaganda in NÖ: Mildes Urteil für vier Jugendliche

Bedingte Haftstrafen gab es für zwei Angeklagte
Bedingte Haftstrafen gab es für zwei Angeklagte ©APA (Sujet)
Ein Prozess um Terrorismusvorwürfe gegen vier 16-Jährige hat am Dienstag in St. Pölten mit milden Urteilen geendet. Der Erst- und Zweitangeklagte erhielten wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation sowie Gutheißung terroristischer Straftaten sechs Monate bedingt.
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Die Strafen für die beiden anderen wurden für eine Probezeit von drei Jahren ausgesetzt. Der Drittangeklagte wurde wegen eines Postings der Gutheißung terroristischer Straftaten schuldig gesprochen. Von den Hauptanklagevorwürfen wurde er freigesprochen. Der Viertangeklagte war geständig, den Zweitangeklagten im Februar und März zweimal bedroht zu haben. Er wurde wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Einen Freispruch im Zweifel gab es bei der ihm vorgeworfenen Nötigung.

Aus dem Umfeld des verhinderten Westbahnhof-Attentäters

Das Urteil gegen den Viertangeklagten ist rechtskräftig, bei den anderen drei gab die Staatsanwaltschaft dagegen keine Erklärung ab. Drei der Jugendlichen sind russische Staatsbürger, der Zweitangeklagte kommt aus dem Kosovo. Sie stammen nach Angaben des Gerichts aus dem Umfeld jenes Jugendlichen, der 2014 plante, den Wiener Westbahnhof zu sprengen und bereits zweimal in St. Pölten verurteilt wurde. Die Öffentlichkeit wurde nach den Eröffnungsvorträgen von der Schöffenverhandlung ausgeschlossen.

Der Erst- und der Zweitangeklagte hatten zahlreiche Bilder und Videos gepostet, die Gräueltaten des IS zeigen. Die beiden wurden u.a. wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation sowie wegen Gutheißung terroristischer Straftaten schuldig gesprochen. Der Drittangeklagte hatte nach den Anschlägen in Paris “Allahu Akbar” (Allah ist groß) gepostet und wurde deshalb wegen der Gutheißung terroristischer Straftaten verurteilt. Der Viertangeklagte wurde wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Er gab zu, den Zweitangeklagten im Februar und März zweimal bedroht zu haben.

Jugendliche hatten Propagandamaterial

Alle vier JugendlicIS-hen wiesen bisher keine Vorstrafen auf – im Unterschied zu anderen Angeklagten, die sich zuvor wegen ähnlicher Vorwürfe am Landesgericht St. Pölten verantworten mussten, begründete Richter Markus Grünberger die Strafen am unteren Rahmen. Eine Bewährungsstrafe reiche aus, um die Jugendlichen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten, sagte er.

Die Vorwürfe der Anklagebehörde basierten auf der Auswertung von Mobiltelefonen und Computer der Jugendlichen, bei der Propagandamaterial entdeckt wurde. Der Erstangeklagte soll Propagandamaterial für den IS auf einem eigens eingerichteten Youtube-Kanal verbreitet haben, wie Staatsanwalt Michael Linderbauer in seinem Eröffnungsvortrag ausführte. Im September 2015 lernte der Bursch den Zweitangeklagten am Bahnhof in St. Pölten kennen und versuchte, ihn für die Terrormiliz zu gewinnen. “Er zitierte den Koran, um das Handeln des IS zu rechtfertigen”, so Lindenbauer. Die Beschuldigten “leugneten, dass der IS Gräueltaten verübt”, sagte der Staatsanwalt. Einer der Verteidiger betonte: “Die Bandbreite, was eine terroristische Vereinigung ist, ist eine sehr große.”

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(apa/red)

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