Dies geschähe “zur Aufklärung nicht beseitigbarer Widersprüche in den Ausführungen des bisherigen Sachverständigen”, wie die vorsitzende Richterin Martina Krainz sagte.
Gutachten: Antrag auf Einweisung bei Prozess
Die vorangegangenen Feststellungen des Gutachters Werner Soukop hatten Staatsanwalt Florian Pöschl veranlasst, zunächst für den Fall einer Verurteilung formal die Unterbringung des Angeklagten im Maßnahmenvollzug zu beantragen. Zugleich forderte der Staatsanwalt aber die Beiziehung eines weiteren Psychiaters, um klären zu können, ob die dafür vorliegenden Voraussetzungen überhaupt vorliegen. Verteidiger Ernst Schillhammer trat diesem Antrag bei.
Da der zusätzlich zu bestellende Sachverständige einige Zeit zur Begutachtung des Angeklagten benötigen wird, ist mit einem erstinstanzlichen Abschluss des Verfahrens frühestens im Dezember zu rechnen.
Psychiater sah Gefährlichkeit des Angeklagten
Der psychiatrische Sachverständige Wolfgang Soukop bescheinigte dem Angeklagten zunächst Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt und damit grundsätzlich Schuldfähigkeit. Er sprach sich allerdings – sollte es zu einem Schuldspruch kommen – dafür aus, den 46-Jährigen im Hinblick auf das von ihm ausgehende Gefährdungspotenzial zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
Das hätte zur Folge, dass der Mann nach Verbüßung der über ihn verhängten Strafe weiter so lange angehalten werden könnte, bis Experten ihn für nicht mehr gefährlich halten.
Explosion am Hohen Markt: Angeklagter hat narzisstische Störung
In einem ersten, mit Juli 2014 datierten Gutachten hatte der Gerichtspsychiater den Angeklagten allerdings noch nicht als derart gefährlich eingestuft, um einen allfälligen Maßnahmenvollzug im Sinne des §21 Absatz 2 Strafgesetzbuch für erforderlich zu halten. Er müsse diese Einschätzung nun aber “revidieren”, führte Soukop aus. Ausschlaggebend dafür seien Unterlagen und Informationen, die ihm im Vorjahr noch nicht zur Verfügung standen. Der Angeklagte leide an einer schweren kombinierten Persönlichkeitsstörung narzisstischer Natur. In Kombination mit “Risikofaktoren” sei der Mann als “nicht berechenbar” anzusehen, sodass davon auszugehen sei, dass von diesem künftig “situationsbezogen Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten sind”, sagte der Sachverständige.
Zu dieser Einschätzung gelangte Soukop, indem er unter anderem einen Beschwerdebrief des Angeklagten an die Volksanwaltschaft oder Angaben seiner Ex-Frau heranzog. Das Verhalten des 46-Jährigen nach der Tat, dessen Lebensweise oder Selbsteinschätzung sowie der typische “Charme eines Psychopathen” und “läppisches Verhalten”, wie sich Soukop ausdrückte, seien weitere “Mosaiksteinchen”, die für eine Gefährlichkeit sprächen.
Nach einer längeren Besprechung mit seinem Mandanten nahm Verteidiger Ernst Schillhammer von weiteren Fragen an den Gutachter Abstand.
(apa/red)