Nach einem “Zund”, so Richter Manfred Hohenecker, hatten Beamte des Bundeskriminalamts das Fahrzeug, mit dem der Zweitangeklagte anreiste, observiert. In Wien stieg der Erstbeschuldigte mit einem – zuvor in einem Park übernommenen – Päckchen zu, auf der Fahrt Richtung Grenze bei Nickelsdorf wurde der Pkw in Schwechat gestoppt. Bei der Droge handelte es sich um 660 Gramm reines Kokain. Den Vertrieb in Serbien sollte der Zweitangeklagte übernehmen, den Gewinn hätte man geteilt.
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Die Verteidiger führten ins Treffen, dass das Suchtgift nicht zu Konsumenten gelangt war. Erschwerend beim Erstangeklagten wirkte sich eine Vorstrafe in seiner Heimat aus, begründete Hohenecker die Entscheidung des Schöffensenats. Zudem hätten beide, selbst nicht süchtig, aus reiner Gewinnsucht agiert. Angesichts der “harten” Droge, um die es ging, sei keine teilbedingte Strafe möglich gewesen, sprach der Richter dennoch von einem “milden” Urteil. Die Männer nahmen es an, für den unbescholtenen Zweitbeschuldigten wurde es auch rechtskräftig. Im Fall des Erstangeklagten gab Staatsanwalt Thomas Ernst keine Erklärung ab.
(apa/red)