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Prozess: Missbrauchsvorwurf nach Donauinselfest endet mit Freispruch

Der Missbrauch habe sich Ende Juni am Donauinselfest zugetragen
Der Missbrauch habe sich Ende Juni am Donauinselfest zugetragen ©APA
Ein 27 Jahre alter Kfz-Mechaniker soll sich beim Donauinselfest an einer alkoholisierten Frau vergangen haben. Das Gericht entschied am Dienstag auf Freispruch im Zweifel für den Angeklagten.

“Das Ganze war eine unschöne Aktion und moralisch sicher nicht einwandfrei”, konstatierte Richterin Petra Poschalko in der Urteilsbegründung. Im Zweifel sei aber davon auszugehen, “dass er nicht erkannt hat, dass das Opfer wehrlos war und dass sie in die sexuellen Handlungen daher nicht einwilligen konnte”.

Der Angeklagte hatte sich mit einvernehmlichem Sex verantwortet. Die ihm völlig unbekannte Frau hätte ihn im Bereich einer Bühne angesprochen und eindeutiges Interesse bekundet. “Die Initiative ist von ihr ausgegangen”, betonte Verteidiger Mathias Burger. Beide seien betrunken gewesen, als es auf der Donauinsel zu Geschlechtsverkehr kam. In weiterer Folge fuhr der Mechaniker mit einem Freund und der 34-Jährigen mit der U-Bahn zum Praterstern. Die drei kauften dort noch Bier und begaben sich auf die Kaiserwiese, wo der 27-Jährige an der Frau neuerlich sexuelle Handlungen vornahm.

“Gehalten und zu Boden gedrückt”

Die Szene wurde gegen 1.30 Uhr von zwei belgischen Touristinnen beobachtet. Wie eine von ihnen später der Polizei schilderte, soll der Freund des 27-Jährigen die Frau am Oberkörper gehalten und zu Boden gedrückt haben, während der Angeklagte sich auf sie legte und Stoßbewegungen ausführte. Als die Urlauberinnen dazwischen traten, liefen die beiden Männer davon, während die Frau sich benommen aufrichtete und stammelte, sie sei “Schuld”. “Das spricht klar dagegen, dass sie da gelegen ist wie eine Leiche”, betonte der Verteidiger.

Die Betroffene hat an die Vorgänge überhaupt keine Erinnerung. Sie war auf Veranlassung der von den Touristinnen alarmierten Polizei ins Spital gebracht worden. Die Beamten beschrieben sie als “nicht vernehmungsfähig”. Im Krankenhaus wurde um 6.32 Uhr ein Alkoholwert von 1,81 Promille festgestellt. Als sie erfuhr, dass sie Sex gehabt hatte – in ihrem Intimbereich wurden bei einer gynäkologischen Untersuchung Spuren gefunden, die mittels einer DNA-Analyse dem Angeklagten zugeordnet werden konnten -, geriet die 34-Jährige aus dem seelischen Gleichgewicht. Laut ihrer juristischen Prozessbegleiterin – die Frau wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen – lebt sie seither in Angst und hat Probleme, alleine fortzugehen.

Freund des Angeklagten nicht Beitragstäter

Eigenartigerweise musste sich der Freund des 27-Jährigen nicht als Beitragstäter vor Gericht verantworten. Dabei hatten nicht nur die belgischen Touristinnen erklärt, dieser habe die Frau zu Boden gedrückt. Der Angeklagte selbst hatte in seiner polizeilichen Einvernahme als Beschuldigter angegeben, sein Freund und die Frau hätten “auch etwas miteinander gehabt”. Er glaube, er hätte sie “mit den Fingern vaginal penetriert”.

Der daraufhin vernommene Freund gab demgegenüber an, er sei neben den beiden gekniet, um den 27-Jährigen zu überreden, das Weite zu suchen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den vierfach vorbestraften Zweitverdächtigen aus Beweismittelgründen ein.

Es sei “in keiner Weise nachvollziehbar und völlig sinnwidrig”, dass die Staatsanwaltschaft den einen Mann anklage und den anderen nicht, akzeptierte Barbara Steiner, die Rechtsvertreterin der Betroffenen, diese Entscheidung nicht. Sie brachte beim Landesgericht einen Fortführungsantrag ein, um das Verhalten des Freundes ebenfalls einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Der Fortführungsantrag wurde allerdings Mitte November abgewiesen. Ein Drei-Richter-Senat konnte “kein tatbildmäßiges Verhalten” des Verdächtigen erkennen.

 

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