Der Schöffensenat (Vorsitz: Eva Brandstetter) hatte bei der Strafbemessung auf ein in Slowenien ergangenes Urteil Bedacht zu nehmen, wo der Mann bereits sechs Jahre kassiert hatte.
Der Juwelier-Überfall in Hernals
Drei mit Sturmhauben maskierte und mit Äxten bewaffnete Männer waren am 2. Oktober 2012 in das Geschäft in der Hernalser Hauptstraße gestürmt. Die Täter, die der berüchtigten “Pink Panther”-Band zugeschrieben wurden, gingen auf den Inhaber und einen Angestellten los, der kurz zuvor überfallen worden war und sich diesmal nicht widerstandslos seinem Schicksal ergeben wollte. Einer der Räuber versetzte dem Mitarbeiter darauf einen Axthieb – der Mann erlitt einen Bruch der rechten vorderen Schädeldecke und blieb schwer verletzt liegen.
Der Inhaber, der einen Hocker ergriffen hatte und sich damit schützen wollte, wurde ebenfalls attackiert, kam mit Platzwunden und Rissquetschwunden aber vergleichsweise glimpflich davon. Weil Passanten mittlerweile auf die Vorgänge im Geschäft aufmerksam geworden waren, musste das Trio überstürzt und ohne Beute die Flucht ergreifen, um nicht von der alarmierten Polizei erwischt zu werden.
“Pink Panther”: Überfälle in Wien und Salzburg
Zwei “Pink Panther” waren rasch ausgeforscht und konnten festgenommen werden. Sie wurden im Herbst 2013 gemeinsam mit anderen Mitgliedern der kriminellen Vereinigung wegen insgesamt fünf in Wien und Salzburg verübter Überfälle zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Einer von ihnen – er fasste zwölfeinhalb Jahre aus – machte in dem Verfahren reinen Tisch und gab den Strafverfolgungsbehörden die Identität des dritten Täters bekannt.
Wie sich herausstellte, saß der 31-Jährige zu diesem Zeitpunkt bereits in Slowenien im Gefängnis – er hatte nur neun Tage nach dem missglückten Überfall in Wien einen weiteren Juwelier-Raub begangen und war dabei geschnappt worden. Nachdem er dafür von einem slowenischen Gericht zu verurteilt worden war, wurde er zur Strafverfolgung an Österreich ausgeliefert.
Angeklagter beteuerte Schuldlosigkeit
In seiner Verhandlung beteuerte der 31-Jährige trotz erdrückender Beweislage beharrlich seine Schuldlosigkeit. Das Urteil, demzufolge der Mann insgesamt elf Jahre absitzen muss, ist nicht rechtskräftig. Er meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
(apa/Red)