Die Hauptangeklagten – 16 und 17 Jahre alt – waren erst im vergangenen Februar vor Gericht gestanden. Dass sie damals glimpflich davonkamen, dürfte sie kaum beeindruckt haben.
Einbruchsversuch mit Softgun in Simmering
Sie hatten damals acht Monate bedingt bzw. ein Jahr unbedingt ausgefasst, nachdem sie am 23. Dezember 2014 maskiert und mit täuschend echt aussehenden Softguns in eine Wohnung in Wien-Simmering eindringen wollten, um dem Besitzer seine Gold- und Silberbarren abzunehmen. Der 17-Jährige musste seine Strafe nicht antreten und absitzen – die Justiz gewährte ihm nach dem Motto “Therapie statt Strafe” eine Entzugstherapie, um ihm das Loskommen von seiner Drogensucht zu ermöglichen.
Erpressung und Demütigung von Schülern
Am 30. April traten die beiden “Früchtchen” gemeinsam an zwei Burschen heran und drohten diesen mit Schlägen. Sie forderten von den Opfern Geld. 100 Euro sollten die beiden täglich bezahlen, um nicht verdroschen zu werden. Dass einer der beiden stattdessen zur Polizei ging und Anzeige erstattete, versetzte die vorbestraften Jugendlichen in Rage.
Sie lauerten ihm gemeinsam mit einem Komplizen am 18. Mai auf, schleppten den 17-Jährigen und dessen Begleiter in ein Stiegenhaus, wo die Überfallenen laut Anklage zwei Stunden drangsaliert und geschlagen wurden. Am Ende wurden ihnen die Mobiltelefone und 15 Euro abgenommen. Um die Opfer noch besonders zu demütigen, wurden sie auch gezwungen, ihre Hosen auszuziehen, welche die Täter mit Wasser begossen und wegwarfen.
Jugendbande beging auch Raub in U1-Station
Von der Anklage umfasst war schließlich noch ein Raub in der U-Bahn-Station Gasometer. Dort kassierten mehrere Jugendliche am 12. Juni Faustschläge und wurden damit zur Herausgabe ihrer Habseligkeiten gebracht. Diese hätten “einfach wie Opfer ausgesehen”, machten die Angeklagten geltend.
Der von Verteidiger Philipp Wolm vertretene 17-Jährige, der bereits ein Jahr unbedingt “offen” hat, erklärte zu diesem Faktum, er habe “die Gelegenheit gesehen, leicht Geld an mich zu nehmen. Schnelles Geld, ohne dass ich viel tun muss”.
Unbedingte Haft für Hauptangeklagte
Die Hauptangeklagten (16 und 17 Jahre alt) fassten ein Jahr bzw. 14 Monate unbedingte Haft aus.
Der 17-Jährige musste seine Strafe nicht antreten und absitzen – die Justiz gewährte ihm nach dem Motto “Therapie statt Strafe” eine Drogen-Entzugstherapie.
(apa/red)