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Prozess gegen Roland Horngacher in Wien eröffnet

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Unter regem öffentlichen Interesse ist am Freitag im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts der Schöffenprozess gegen den suspendierten Landespolizeikommandanten Roland Horngacher eröffnet worden.

Staatsanwalt Friedrich Alexander König legt dem Angeklagten Amtsmissbrauch, Geschenkannahme durch Beamte und Verletzung des Amtsgeheimnisses zur Last. Horngacher wies die Vorwürfe zurück.

Horngacher soll am 5. April 2005 als damaliger Leiter des Wiener Kriminalamts für einen befreundeten Casino-Betreiber im Prater eine Amtshandlung veranlasst und für die „Entfernung“ von schwarzafrikanischen Gästen gesorgt haben, die der Inhaber als „störend“ empfand. Dafür soll er mitunter sogar wochenlang Luxusautos aus dem Fuhrpark des Casino-Betreibers zur unentgeltlichen Nutzung bekommen haben.

Weiters wird ihm vorgeworfen, einem Journalisten am 7. Juni 2006 in seinem Büro die geheimen Telefongespräche des damaligen Leiters der Wiener Kriminalpolizei, Ernst Geiger, mit dem Betreiber eines als FKK-Sauna getarnten Bordells vorgespielt zu haben. Nicht zuletzt soll Horngacher für Gefälligkeitsdienste in seiner Eigenschaft als ehemaliger Leiter der Wirtschaftspolizei für den ehemaligen BAWAG-General Helmut Elsner mehrere Reisegutscheine im Wert von mehreren tausend Euro angenommen haben.

Dabei ging es um den Verkauf der bulgarischen Mobiltel, die der israelische Staatsbürger Michael C. Martin Schlaff zum Verkauf angeboten hatte. Die BAWAG sollte den Deal im Jahr 2001 finanzieren. Elsner befragte laut Staatsanwalt Horngacher, ob gegen den Verkäufer C. hierzulande etwas vorliege. Was dieser abschlägig beschieden habe, der Verkauf fand daher statt. 2005 soll Horngacher beim Kauf der serbischen Mobtel wieder widerrechtlich die entsprechende Auskunft für die BAWAG bezüglich des Verkäufers Bogoljug Karic besorgt haben. Daher dehnte der Staatsanwalt die Anklage in diesem Punkt auf dieses Faktum aus.

Horngacher selbst wies zunächst jede Schuld im Vorwurf um den gegen einige Schwarzafrikaner gerichteten Polizeieieinsatz zurück. Dieser fand in einem Casino im Wiener Prater statt. Horngacher soll ihn ohne rechtliche Grundlage in die Wege geleitet haben, um dem befreundeten Geschäftsführer einen Gefallen zu tun. „Ich habe keine Weisungen erteilt!“, wies der Angeklagte diesen Vorwurf zurück.

Entgegen sämtlicher bisheriger Darstellungen im gerichtlichen Vorverfahren behauptete der Angeklagte erstmals, er sei von Adolf K., einem pensionierten Kriminalbeamten, der von 1972 bis 1996 jeweils dem Wiener Polizeipräsidenten persönlich dienstzugeteilt war, telefonisch verständigt worden, im Prater würden 50 bis 70 Schwarzafrikaner randalieren. Da Adolf K. zugleich Kassier des „Vereins der Freunde der Wiener Polizei“ war, habe er diesen Umstand dem Journaldienst der Kriminaldirektion (KD) 1 gemeldet. Horngacher fuhr selbst zum Einsatzort. Der Angeklagte wies die Aussage einiger daran beteiligter Polizisten zurück, er habe die Perlustrierung der im Casino anwesenden Schwarzafrikaner angeordnet und ihre Wegweisung veranlasst.

Horngacher bestritt, eine tiefer gehende Freundschaft mit dem Casino-Betreiber unterhalten zu haben. Dass er in den Genuss kam, immer wieder unentgeltlich dessen Mercedes SL Cabriolet, einen Mercedes Benz 500, ein Mercedes Coupe 560, einen Mercedes 380 SLC sowie einen Jaguar XJS zu benützen, empfand der suspendierte Wiener Landespolizeikommandant als „nichts Besonderes“.

Kategorisch bestritt der Angeklagte, dass er einem „Profil“-Journalisten im Juni 2006 eine CD mit Aufnahmen der Telefonüberwachung eines mittlerweile rechtskräftig freigesprochenen Sauna-Betreibers und dessen Bekannten, Polizeihofrat Ernst Geiger, verfangen habe. Geiger galt bis zu seiner Verwicklung in die sogenannte Sauna-Affäre als Konkurrent Horngachers um die Nachfolge Peter Stiedls als Polizeipräsident und soll in den Telefonaten über Horngacher hergezogen sein. Er habe dem Redakteur nur gesagt: „Ich könnte ihnen eine Information geben, mit der sie die Dinge richtig einschätzen könnten. Aber ich mache das nicht, weil ich das nicht darf.“

Der für sechs Tage anberaumte Prozess (Vorsitz Roland Weber) wurde am Nachmittag vertagt.

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