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Prozess: Bruder starb nach Faustschlag

Symbolfoto &copy Bilderbox
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Drei Jahre Haft für 60-jährigen Wiener, der seinen Bruder im Streit tödlich verletzte - Immer wieder Streit unter Alkoholikern - Opfer ging trotz Schädel-Hirn-Traumas ins Wirtshaus.

Jahrelange Auseinandersetzungen, bei denen immer wieder die Fäuste flogen, hatten am 2. Dezember 2005 in einer Wohnung in der Robert Hamerling-Gasse in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus ein fatales Ende: Ein 58-Jähriger fiel, getroffen von der linken Faust seines 60-jährigen Bruders, gegen eine Therme und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, an dem er drei Tage später starb. Der 60-Jährige musste sich dafür am Dienstag vor einem Schöffensenat (Vorsitz Thomas Schrammel) im Wiener Landesgericht verantworten und wurde – nicht rechtskräftig – zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Handgreiflich, wenn betrunken

Das Brüderpaar lebte gemeinsam mit dessen dementer Mutter in der Wohnung. Während der Angeklagte mehrere Jahre beruflich im Ausland weilte, übernahm sein Bruder die elterliche Firma und ritt das Unternehmen in die Pleite. Immer stärker gerieten beide – der Ältere, nachdem er aus dem Ausland zurückgekehrt war – in die Alkoholabhängigkeit. Der 60-Jährige wurde gegen seinen Bruder und seine Mutter auch immer wieder handgreiflich, wenn er betrunken war.

Obwohl das zu mehreren Verurteilungen wegen Körperverletzung führte, stritt er die Attacken vor dem Senat ab: „Ich würd’ nie gegen meinen Bruder oder gegen meine Mutter die Hand erheben. Ich bin ein friedliebender Mensch.“ Außerdem habe er Karate gelernt und wisse, dass er nicht handgreiflich werden dürfe. Gegen diese Verantwortung sprach aber unter anderem die Aussage einer Wirtin, wo das Brüderpaar zu trinken pflegte. Der Ältere bekam Lokalverbot, nachdem er auch dort aggressiv geworden war.

Geständnis, um den Ermittlern eine Freude zu machen

Dass es am 2. Dezember des Vorjahres zum Streit mit seinem Bruder gekommen war, weil dieser die Pflege der Mutter vernachlässigt habe, bestritt er bei seiner Einvernahme durch die Polizei nach der Tat nicht. Als der Jüngere gegen die Glasscheibe der Küchentür getreten habe, sei er bös geworden und habe ihm mit der linken Faust ins Gesicht geschlagen, worauf sein Bruder gegen die Therme geflogen sei. Das stellte der Angeklagte nun in Abrede: Er habe seinen Bruder auf dem Boden liegend gesehen und habe gesagt: „Jö schau, der Sepperl liegt da.“ Mit dem Geständnis habe er nur den Ermittlern eine Freude machen wollen – wegen der Aufklärungsstatistik.

Das Opfer jedenfalls erkannte den Grad seiner Verletzung nicht. Obwohl der 58-Jährige aus dem rechten Ohr blutete und über heftige Kopfschmerzen klagte, suchte er in den folgenden Tagen noch mehrmals seine Stammwirtin auf und trank Rotwein. Danach musste er sich wiederholt im Lokal übergeben. Den Arzt oder die Rettung rief in all diesen Tagen niemand – bis er gestorben war. Sein Bruder wurde der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärungen ab.

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