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Prozess: An sich verbotene Handys im Gefängnis offenbar Alltagsgegenstand

In der Justizanstalt Wien-Simmering sind Handys eigentlich verbotenIn der Justizanstalt Wien-Simmering sind Handys eigentlich verboten
In der Justizanstalt Wien-Simmering sind Handys eigentlich verbotenIn der Justizanstalt Wien-Simmering sind Handys eigentlich verboten ©APA
Ein Raubprozess im Wiener Straflandesgericht hat am Mittwochnachmittag interessante Einblicke in den Strafvollzug ermöglicht. Zumindest in der Justizanstalt (JA) Wien-Simmering dürfte jeder Insasse ein an sich im Gefängnis verbotenes Handy besitzen.
Handys eingeschmuggelt
Prozess um Handyraub

Zumindest im September 2014 war dies wohl der Fall – dies sagten jedenfalls mehrere Strafgegangene als Zeugen unter Wahrheitspflicht sinngemäß aus.

Handys im Häf’n gang und gäbe

“Jeder hatte eins. Nicht irgendeins. Ein neues, Samsung Galaxy und so”, gab etwa ein 38-Jähriger zu Protokoll. Ein 23-jähriger erinnerte sich, dass es in seiner Zelle so viele Handys gab, “das es keinen Platz mehr zum Verstecken gegeben hat”. Also habe man zwei Handys in eine Nachbarzelle “weggeborgt”.

Das soll – folgt man der Anklage – zu einem Raub geführt haben, weswegen sich jetzt fünf Strafgefangene vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Beate Matschnig) verantworten müssen. Sie sollen einem anderen Häftling besagte zwei Mobiltelefone und dazu einen USB-Stick und ein Ladekabel mit Gewalt abgenommen haben. Das Quintett bekannte sich “nicht schuldig”, und die zum heutigen Verhandlungstag geladenen, ihnen offenbar freundschaftlich verbundenen Zeugen – die anwesenden Justizwachebeamten hatten nichts gegen wechselseitige amikale Umarmungen und Handschläge einzuwenden – machten sich für die Angeklagten stark.

Schilderungen zum Gefängnis-Alltag in der JA Simmering

“Man kann ja nicht jedem ein Handy überlassen. Daher haben wir sie wieder holen müssen”, sagte der 23-Jährige. Von Schlägen und drohenden Posen habe er nichts mitbekommen. Ein weiterer Zeuge schloss ein gewalttätiges Vorgehen grundsätzlich aus, wobei er mit feixendem Grinsen anmerkte: “Das waren alles Freunde. Man hat zusammen Spaß gemacht.”

Ehe die Verhandlung zur Ladung weiterer Zeugen auf den 17. Dezember vertagt wurde, dehnte die Staatsanwältin noch die Anklage aus. Einer der Beschuldigten, der nach dem inkriminierten Vorfall in die JA Hirtenberg verlegt worden war, konnte Ende November flüchten. Zwei Tage später wurde er wieder geschnappt.

Häftling entkam mit Handschellen

Die Staatsanwaltschaft fordert nun seine Bestrafung wegen versuchter dauernder Sachentziehung – bezogen auf die Handschellen, die er trug, als er aus der JA entwich. Die vorsitzende Richterin quittierte dieses Vorgehen der jungen Anklägerin mit ungläubigem Kopfschütteln.

(apa/red)

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