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"Protzprinz" von Anhalt provoziert auch in neuem Steuerprozess

Marcus Prinz von Anhalt posiert in Augsburg im Landgericht. Er muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten.
Marcus Prinz von Anhalt posiert in Augsburg im Landgericht. Er muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten. ©APA
Rotlichtkönig Marcus Prinz von Anhalt fährt vor seinen Etablissements gerne mit teuren Edelkarossen vor - und setzt die Autos von der Steuer ab. Das brachte ihm vier Jahre Haft. Nun wird neu verhandelt.

Auch sein neuer Steuerstrafprozess ist für Marcus Prinz von Anhalt eine Show. Bereitwillig gibt der 49-Jährige am Dienstag vor und im Augsburger Strafjustizzentrum Interviews, posiert für die Kameras und kokettiert mit seinem Spitznamen “Protzprinz”.

Prinz
Prinz ©Der “Protzprinz” posiert im Augsburger Strafjustizzentrum für die Kameras (Foto: APA)

BGH hat Verurteilung zu vier Jahren Haft gekippt

Dabei steht für den Bordellbesitzer durchaus einiges auf dem Spiel. Mehr als zwei Jahre hat er schon in Untersuchungshaft gesessen und ihm droht die Rückkehr ins Gefängnis, weil er reihenweise Luxuskarossen wie Porsche 911 oder einen Rolls Royce von der Steuer absetzte. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die erste Verurteilung zu vier Jahren Haft gekippt hat, wird der Fall nun vom Landgericht Augsburg neu verhandelt.

Befangenheitsantrag gegen Richter

Dabei kam es bereits zu Beginn der Verhandlung zur Konfrontation zwischen Justiz und Verteidigung. Rechtsanwalt Olaf Langhanki wollte sofort gegen alle drei Berufsrichter einen Befangenheitsantrag stellen, doch die Kammervorsitzende Dorothee Singer ließ dies zunächst nicht zu.

Später durfte Langhanki seinen Ablehnungsantrag dann aber doch noch stellen. Grund ist, dass Richterin Singer und ihre Kollegen erst vor wenigen Wochen einen neuen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen und in Kraft gesetzt haben. Das Münchner Oberlandesgericht setzte die U-Haft hingegen gegen Auflagen außer Vollzug und ließ den 49-Jährigen frei. Langhanki meint, ein faires Verfahren sei nun von der Augsburger Strafkammer nicht mehr zu erwarten.

Über den Befangenheitsantrag wird das Landgericht voraussichtlich allerdings erst in der kommenden Woche entscheiden.

Prinz-Titel gekauft und 800.000 Euro Steuern hinterzogen

Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft. Im Prozess geht es um etwa 800 000 Euro, die der Angeklagte an Steuern hinterzogen haben soll, indem er seine privaten Luxusautos als Geschäftswagen absetzte.

Anhalt nennt sich selbst “Rotlichtkönig von Baden-Württemberg” und verteidigt seinen Edel-Fuhrpark. Er sei ein erfolgreicher Unternehmer und könne daher schlecht mit dem Fahrrad oder einem Kleinwagen bei Geschäftspartnern vorfahren. “Da kommt ein Ferrari schon besser.”

Mit Freispruch nicht zu rechnen

Doch mit einem Freispruch kann Prinz von Anhalt in Augsburg wohl nicht rechnen. Denn der BGH bemängelte zwar, dass die erste Instanz nicht geprüft habe, ob die Flitzer nicht wenigstens teilweise auch zu geschäftlichen Zwecken eingesetzt wurden. Aber den Schuldspruch hielt auch das Gericht in Karlsruhe grundsätzlich für angemessen.

Urteil Ende Juli erwartet

Verhandelt wird nun letztlich nur über den Steuerschaden und somit die Strafhöhe. Dafür sind 14 Prozesstage geplant, ein Urteil wird erst Ende Juli erwartet. Doch Verteidiger Langhanki kämpft weiter für einen Freispruch. Wegen der BGH-Entscheidung sei inzwischen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden, sagte er.

(dpa)

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