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Protest der Spitalsärzte: Wiener Ärztekammer gab Streik-Schulung

Schulung: Protestversammlung des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV).
Schulung: Protestversammlung des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV). ©APA
"Es gibt kein Streikverbot": Die Wiener Ärztekammer hat am Mittwoch im Rahmen der jüngsten Querelen mit dem städtischen Krankenanstaltenverbund (KAV) zu einer ersten Protestveranstaltung geladen, der rund 400 Mediziner auch folgten.
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Die war gleichzeitig auch der Information gewidmet: Im Campus der Wirtschaftsuniversität wurde den KAV-Ärzten die rechtlichen Rahmenbedingungen für den kommende Woche angesetzten Streik dargelegt.

Rund 400 Mediziner lauschten am Nachmittag einem Vortrag von Arbeitsrechtsrechtler Franz Marhold. Der WU-Professor stellte dabei klar: Eine Arbeitsniederlegung ist ein Grundrecht. “Es gibt in Österreich keine Streikverbote mehr”, versicherte er. Lediglich einige Grundsätze seien in Sachen Arbeitskampf einzuhalten. So bestehe eine “Friedenspflicht”. Sie besagt laut dem Juristen, dass ein Sachverhalt, über den man sich geeinigt hat, nicht mehr Anlass für eine Streikmaßnahme sein darf.

“Jede Menge Regelungsbedarf” mit KAV

“Das wirft Ihnen Ihr Interessensgegner vor”, verwies er auf die Rechtsmeinung des KAV, der davon ausgeht, dass es eine gültige Einigung mit der Ärztekammer gibt, über die nicht mehr verhandelt werden muss. Laut Marhold zeichnet sich der Pakt aber durch “jede Menge offenen Regelungsbedarf” aus. Sprich: Spielraum für einen Streik gibt es laut Marhold sehr wohl. Ein Streik müsse zudem verhältnismäßig sein, wie er ausführte. Ein flächendeckender unbefristeter Ärztestreik wäre darum unzulässig.

Was in Österreich vor nicht allzu langer Zeit sehr wohl möglich war: Die Entlassung von Streikenden. Dass Kampfmaßnahmen erlaubt waren, verhinderte nicht automatisch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Inzwischen besage die Judikatur jedoch, dass eine Arbeitsniederlegung keinen Kündigungsgrund darstelle. Marhold führte hier etwa den Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ins Treffen.

Spitalsärzte bereiten sich auf Streik vor

Der arbeitsrechtskundige Vortragende stellte gleichzeitig aber auch klar: Ein Entgeltanspruch besteht während des Streiks nicht. In diesem Zusammenhang hielt er es auch für zulässig, dass der KAV Abteilungsleiter angewiesen hat, die Namen von streikenden Kollegen zu nennen: “Der Arbeitgeber muss ja erfahren, wer gestreikt hat.” Wichtig sei, dass während des Warnstreiks ein Notdienst gewährleistet ist. Jedoch: Dieser sei vom KAV zu organisieren. “Das ist eine Verpflichtung”, zeigte sich Marhold überzeugt.

Die KAV-Ärzte wollen am 12. September vorübergehend in den Ausstand treten. Anlass für die heftige Auseinandersetzung zwischen der Kammer und dem Spitalsträger bzw. der Stadt sind vor allem Änderungen bei der Dienstgestaltung, also etwa die Ausdünnung der Nachtdienste mit gleichzeitigem Ausbau der Anwesenheit am Tag. Die Kammer spricht von einer “massiven Reduktion” und befürchtet, dass dadurch die Betreuung der Patienten deutlich schwieriger wird. Der KAV hingegen verweist darauf, dass die Maßnahmen in dem im Vorjahr vereinbarten Paket zur Umsetzung der neuen Arbeitszeit-Richtlinien enthalten seien.

Der Wiener Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres hielt fest, dass die Infoveranstaltung nicht zuletzt durch das Vorgehen des KAV nötig geworden sei. Dieser habe die Ärzte massiv verunsichert, in dem er mit Konsequenzen gedroht habe: “Das ist etwas, was uns mehr als enttäuscht.” Denn das Streikrecht sei fundamental.

(APA)

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