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Prostituierte vergewaltigt: Schuldspruch rechtskräftig

OGH wies Nichtigkeitsbeschwerde zurück.
OGH wies Nichtigkeitsbeschwerde zurück. ©Bilderbox
Ein 41-Jähriger war im März wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der OGH wies nun eine Nichtigkeitsbeschwerde ab. Das Oberlandesgericht entscheidet über die Strafe.
Prostituierte vergewaltigt – vier Jahre Haft

Der angeklagte Freier hat eine Prostituierte vergewaltigt. Der Schuldspruch ist rechtskräftig. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen.

Die Strafe für den Täter wird nun das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) endgültig festlegen. Am Landesgericht Feldkirch ist der unbescholtene 41-Jährige am 21. März wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dagegen hat der von Alexander Wirth verteidigte Arbeiter aus dem Bezirk Feldkirch Strafberufung erhoben. Für ihn gilt noch der frühere Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren Haft. Im Juli wurde die Mindeststrafe auf ein Jahr Gefängnis angehoben.

Frau gewürgt

Das Landesgericht war davon überzeugt, dass der Freier im November 2011 die Prostituierte in einem Auto nach der bezahlten halben Stunde gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen hat. Laut Urteil hat der Mann die Frau gewürgt, ihr den Mund zugehalten und befohlen, still zu sein, sonst werde sie die Fresse für immer halten müssen.

Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf: Zum angeklagten Geschlechtsverkehr sei es einvernehmlich gekommen. Er habe dafür bezahlt, er stehe auf harten Sex.

Der Vorsitzende Richter im Feldkircher Prozess sagte, „es kann nicht sein, dass man Menschen abqualifiziert“, nur weil sie der Prostitution nachgehen – nach dem Motto: Eine Prostituierte kann gar nicht vergewaltigt werden.

Die vom OGH abgewiesene Nichtigkeitsbeschwerde richtete sich auch gegen den Richter. Der Oberste Gerichtshof konnte aber nicht nachvollziehen, warum der Senatsvorsitzende befangen gewesen sein sollte. Eine 50-jährige Zeugin im Vergewaltigungsprozess hatte der Richter zwei Wochen zuvor wegen Zuhälterei zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Die rechtskräftig verurteilte Zuhälterin ist die frühere Lebensgefährtin des angeklagten Freiers und vermittelte ihm die Prostituierte.

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