Die Ärztekammer bestätigte der APA am Mittwoch, dass die Direktverrechnung der Kosten mit Privatversicherungen bisher nicht üblich ist – anders als bei den Kassenärzten. Sie rechnen ihre Tarife direkt mit den Sozialversicherungen ab. “Die Direktverrechnung wäre schon ein Unterschied zur bisherigen Praxis”, sagte ein Sprecher der Kammer auf Anfrage. Derzeit werde ein entsprechender Vertragsentwurf von der Kammer geprüft.
Exklusivitäts-Klausel nicht festgelegt
Nicht festlegen wollte sich die Ärztekammer, ob die laut Bericht von der Merkur Versicherung geforderte Exklusivitäts-Klausel zulässig ist. Hier müsse man die Details prüfen. Laut Bericht sollen sich die (nach eigenen Angaben bisher 250) Vertragsärzte der Merkur Versicherung nämlich verpflichten, keinen gleichen oder ähnliche Vertrag mit einer anderen privaten Krankenversicherung abzuschließen.
Vordefinierter Leistungskatalog weiterhin direkt abgerechnet
Direkt abgerechnet werden soll demnach ein vordefinierter Leistungskatalog – u.a. EKG, Infusionen, Sonografie und Blutuntersuchungen. Darüber hinaus gehende Untersuchungen müssten weiterhin vom Patienten vorfinanziert und danach bei der Versicherung eingereicht werden.
(APA)