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Postbus-Lenker grundlos gekündigt?

Wurde ein niederösterreichischer Postbus-Lenker grundlos gekündigt? Der Betriebsrat klagt an.
Wurde ein niederösterreichischer Postbus-Lenker grundlos gekündigt? Der Betriebsrat klagt an. ©APA
Der ÖBB-Betriebsrat hat am Donnerstagabend Details über einen Kündigungsfall veröffentlicht, bei dem ein "kranker Lenker eiskalt abserviert" wurde. Und dabei handle es sich keineswegs um einen Einzelfall, heißt es.

Nach einjährigem Krankenstand, dem ein schwerer Arbeitsunfall voran gegangen war, wurde ein Postbus-Lenker aus Niederösterreich gekündigt. “Ohne Vorwarnung oder Gesprächsangebot”, so der Betriebsrat. Der Mann sei schwer krank und habe ein Jahr vor Antritt der Berufsunfähigkeits-Pension gestanden. “Neben der Unmenschlichkeit der Vorgangsweise und den finanziellen Einbußen bedeutet das, dass der Kollege durch alle sozialen Netze fällt. Seine zu erwartende Pensionshöhe wird geschmälert, seine Familie steht vor dem finanziellen Abgrund”, sagt Postbus-Zentralbetriebsrat Robert Wurm.

Betriebsrat klagt Verhalten der ÖBB an

Das Unternehmen versuche, sich “ohne jede Rücksicht” älterer Mitarbeiter zu “entledigen”, klagt der Betriebsrat an. “Leider ist das kein Einzelfall. Es ist traurig, dass offenbar nur der Profit für das Unternehmen zählt und man einem langjährigen Mitarbeiter, der sich aufgeopfert hat, einfach per eingeschriebenem Brief den letzten Rest an Lebensmut nimmt”, so Wurm. Man wolle den Kollegen mit allen Rechtsmitteln unterstützen, heißt es abschließend.

ÖBB: “Waren ständig in Kontakt mit Mitarbeiter”

Die ÖBB gaben gegenüber VIENNA.AT auf Anfrage eine Stellungnahme ab, in der die Vorwürfe des Betriebsrates abgestritten werden. Seitens der Holding werden die Vorwürfe von Robert Wurm ‘aufs Schärfste’ zurückgewiesen. Fakt sei, dass sich der Mitarbeiter ‘über einen erheblichen Zeitraum im Langzeitkrankenstand befand und deshalb – auf Basis der geltenden Rechtslage – gekündigt wurde.’ Und weiter: ‘Es gab im Vorfeld laufenden Kontakt mit dem Mitarbeiter um diese Kündigung so sozial verträglich wie möglich zu gestalten. Es wurde ein Sozialplan erarbeitet und er hat eine Abfertigung ausbezahlt bekommen. Weiters hat der betroffene Mitarbeiter das schriftliche Angebot, im Falle einer Gesundung sofort wieder einen Arbeitsplatz im Unternehmen zu erhalten.’ Zum Abschluss gibt Postbus-Betreiber ÖBB seinem eigenen Betriebsrat noch einen guten Tipp mit: ‘Abschließend ist festzuhalten, dass einem Antrag auf Invaliditätspension wesentlich leichter stattgegeben wird, wenn man sich nicht in einem aufrechten Dienstverhältnis befindet. All das sollte einem Betriebsrat als Arbeitnehmervertreter eigentlich klar sein.’

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