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Polizist wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

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Geisteskranker Räuber ging im August 2002 mit Glasflasche auf Polizist los, dieser erschoss den Täter - jetzt wird der Beamte wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestellt.

Jener Polizist, der am 31. August 2002 in der Wiener Innenstadt im Zug einer Amtshandlung einen 28-jährigen Mann erschossen hat, wird nun doch vor Gericht gestellt. Das bestätigte Otto Schneider, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, am Dienstag. Die bereits rechtskräftige Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, das Verfahren wird am Bezirksgericht Innere Stadt stattfinden.


Mann war verwirrt und ohne Schuhe unterwegs

Der zu Tode gekommene Binali I. hatte nach Darstellung seiner Angehörigen unter zeitweisen schizophrenen Schüben und teilweisem Realitätsverlust gelitten. In einem derartigen Zustand dürfte er ein Kindermodengeschäft überfallen und einer älteren Passantin die Handtasche zu entreißen versucht haben. Zeugen beschrieben den Mann als „sehr verwirrt“. Außerdem war er ohne Schuhe unterwegs.

Auf die Polizisten, die zum Einsatz in die Himmelpfortgasse (-> Stadtplan) bestellt wurden, machte der Mann dagegen den Eindruck, „dass er immer aggressiver wird“, wie eine Beamtin später darlegte. Binali I. soll demnach „in Kampfstellung“ gegangen sein und „die Hände wie ein Boxer“ erhoben haben.


Mit zerbrochener Flasche auf Beamten los gegangen

Als Verstärkung eintraf, griff der 28-Jährige angeblich in die Taschen und holte zwei Mineralwasserflaschen hervor. Damit soll er die Beamten bedroht haben. Eine Flasche zertrümmerte er angeblich auf dem Funkstreifenwagen „Anton 1“. Als sich einer der Uniformierten an seine Fersen heftete, drehte sich Binali I. um und soll mit der zweiten, hoch erhobenen Flasche unter Geschrei auf diesen los gestürmt sein.

Dieser feuerte darauf eine so genannte Doublette (zwei Schüsse hintereinander, Anm.) ab. Binali I. wurde aus geringer Entfernung im Schulter und Brustbereich getroffen und erlag wenig später seinen Verletzungen.


Richterin muss klären, ob es Notwehr war

Eine Bezirksrichterin muss nun klären, ob es sich dabei – wie vom Schützen behauptet – um Notwehr gehandelt hat oder es nicht ausgereicht hätte, mit dem Einsatz von Pfefferspray oder einem gezielten Schuss in die Beine den behaupteten Angriff abzuwehren. Die Verhandlung gegen den 31-jährigen Beamten wird „frühestens im März“ stattfinden, wie Gerichtssprecherin Andrea Hahn-Sebille bekannt gab.

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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