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Polizeikontrolle am Flughafen gegen Schulschwänzer hält man in Vorarlberg für überzogen

Schuleschwänzen für den Familienurlaub ist in Vorarlberg kein Polizeieinsatz wert.
Schuleschwänzen für den Familienurlaub ist in Vorarlberg kein Polizeieinsatz wert. ©VN, APA
Die bayrische Polizei machte vor dem Pfingstwochenende Jagd auf Schulschwänzer am Flughafen Memmingen. In Vorarlberg hält man von solchem Vorgehene wenig.

Die Polizei erwischte an bayrischen Flughäfen über 20 Familien, die ihre Kinder für eine frühere Abreise in die Pfingstferien die Schule schwänzen ließen. Alleine am Allgäu Airport Memmingen wurden 10 Familien angezeigt, deren Schüler unentschuldigt der Schule fernblieben. In Bayern drohen darauf Strafen von bis zu 1.000 Euro.

Strafen bis 440 Euro

In Österreich drohen bei andauerndem Schulschwänzen Strafen von bis zu 440 Euro, aber nur als letztes Mittel. Im Vorfeld läuft ein langes Verfahren mit Gesprächen und Warnungen. Dies soll ab dem kommenden Schuljahr verkürzt werden, damit schneller gestraft werden kann. Aktionen wie jene in Bayern hält Elisabeth Mettauer-Stubler vom Landesschulrat Vorarlberg für wenig sinnvoll.

Schulschwänzen sei kein großes Thema

Einerseits sei Schulschwänzen kein großes Thema in Vorarlberg. Betroffen seien vor allem Schüler der Polytechnischen Schulen oder Teenager im Unterstufenalter, die gerade Krisen durchmachen. Mettauer-Stubler setzt bei Schulschwänzern daher vor allem auf schulinterne Kommunikationswege, um die Gründe des Schulschwänzens festzustellen und Lösungen zu finden statt Strafen zu verhängen.

Landeselternverband empfiehlt Gespräche

Der Landeselternverband betont, dass solche Kontrollen in Deutschland im Rahmen der Passkontrolle regelmäßig stattfinden. Dies hält sie jedoch für überzogen. Schulschwänzen an sich sei nicht tolerierbar, darunter verstehe man aber das längerfristige Fernbleiben vom Unterricht und nicht solche Einzeltage. “Wenn man dem Thema ‘Schulschwänzen’ begegnen möchte, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Kinder und Eltern sowie weiteren Schulpartnern zu befürworten”, betont der Elternverband in einer schriftlichen Stellungnahme auf VOL.AT-Anfrage.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit auf eine Freistellung vom Unterricht. Dies ist im Paragraph 45 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt. Diese ist jedoch eher für wichtige familiäre Ereignisse vorgesehen, nicht für Urlaubstage.

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