Bei einem Verkehrsschwerpunkt hat die Wiener Polizei am Montag in Döbling 13 sogenannte Laserblocker einkassiert. Dabei handelt es sich um Geräte, die Messungen mit Laserpistolen unmöglich machen.
Laserblocker werden meist im Bereich der vorderen Kennzeichentafel eingebaut. Durch ausgesendete Impulse werden die Messgeräte der Polizei gestört. Das Verbot von Laser- und Radarblockern ist seit kurzem im Kraftfahrgesetz (Paragraf 98a) geregelt. “Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden”, heißt es dort.
Lenker und Zulassungsbesitzer verantwortlich
Verantwortlich sind sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer des Wagens. Wer erwischt wird, muss das Gerät an Ort und Stelle ausbauen. Sonst darf er nicht weiterfahren, und das Auto wird kostenpflichtig abgeschleppt. Die Geräte werden für verfallen erklärt.
In großem Stil eingebaut
Wie der “Kurier” berichtet, werden die Geräte mittlerweile in großem Stil eingebaut. Die Geräte würden fast nur bei SUV verbaut. “Die meisten Lenker gaben an, dass ihnen dies vom Markenhändler gleich angeboten wurde. Das ist rechtlich sicher bedenklich”, meint ein Verkehrspolizist.
“Rechtlich bedenklich”
Bei der Polizei heißt es, dass die Aktion in Wien-Döbling erst der Beginn war. “Wir werden jedenfalls weitere Schwerpunktaktionen dieser Art durchführen. Außerdem werden wir mit der Wirtschaftskammer Kontakt aufnehmen, ob diese Geräte wirklich von Händlern angeboten werden”, erklärt Michael Takacs, Leiter der Wiener Verkehrspolizei.