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Pkw-Schäden durch Silvesterraketen: Wer haftet für Kratzer und Dellen?

Was tun, wenn der eigene Pkw silvester-Schäden davonträgt?
Was tun, wenn der eigene Pkw silvester-Schäden davonträgt? ©dpa (Sujet)
Ein böses Erwachen könnte es für Fahrzeugbesitzer auch heuer nach der Silvesternacht geben. Jedes Jahr kontaktieren nach der Silvesternacht hunderte Pkw-Besitzer ihren Autofahrerclub und wollen wissen, wer für die Schäden aufkommt, die durch Silvesterrummel oder -raketen am Fahrzeug verursacht wurden. Wir informieren darüber.
Vandalismus zu Silvester

Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat, wie der ARBÖ in einer Aussendung bekanntgab. Da man in der Silvesternacht aber sicherlich Besseres zu tun hat, als permanent das Fahrzeug im Auge zu behalten, um Übeltäter dingfest zu machen, kann der “Täter” oft nicht ausfindig gemacht werden.

In diesen Fällen bekommt man den Schaden durch Silvesterraketen nur dann ersetzt, wenn man eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Auch Vandalismusschäden, wie beispielsweise abgebrochene Seitenspiegel, deckt nur eine Kaskoversicherung.

Nur Kaskoversicherung ersetzt Schaden

Dies bestätigt auch der ÖAMTC und führt näher aus: Grundsätzlich hat der Schadensverursacher – bzw. der gesetzliche Vertreter im Falle einer Schädigung durch Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, sofern die Aufsichtspflicht verletzt wurde – für den Schaden aufzukommen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssen grundsätzlich damit rechnen, dass sie selbst für den Schadenersatz herangezogen werden.

“Sachschäden, die durch Silvesterraketen, Kracher und ähnliches verursacht werden, sind aber unabhängig davon meist in der Haushalts-, Gebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung des Geschädigten gedeckt”, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Bei Brand- oder Explosionsschäden am eigenen Auto bezahlt eine Kfz-Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden. Meist wird aber ein Selbstbehalt fällig.

“Vandalismusschäden, die durch bösartige Absicht Unbekannter entstanden sind, werden hingegen meist nur von der Vollkaskoversicherung gedeckt”, erklärt Hoffer. “Auch hier muss man mit Selbstbehalten rechnen.” Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schafft Klarheit. Was man auf jeden Fall bedenken sollte: Schäden sind dem Versicherer so rasch wie möglich – längstens innerhalb einer Woche – zu melden. “Ein beigelegter Polizeibericht ist oft nützlich”, rät der ÖAMTC-Jurist.

Zu Silvester sicher parken

Damit es nicht soweit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhigeres Plätzchen gewählt werden. In Zeiten von Parkpickerl & Co. kein leichtes Unterfangen. Am besten geeignet: ein Parkhaus oder, falls vorhanden, eine Garage.

Wer dazu keine Möglichkeit hat, sollte Parkplätze in der Nähe von Balkons meiden, da diese leider oft als “Raketenstartbasen” genützt werden. Dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeug-Abstellplatz zu empfehlen, rät der ARBÖ.

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