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Pensionsreform mit Verbesserungen bei Mindestpension beschlossen

Der Ministerrat hat die Pensionsreform beschlossen
Der Ministerrat hat die Pensionsreform beschlossen ©APA
Der Ministerrat hat am Dienstag die Pensionsreform beschlossen und sie zur weiteren parlamentarischen Behandlung weitergeleitet.

Änderungen – ausgehend vom Pensionsgipfel im Februar – sind dabei vor allem Vorteile für einzelne Gruppen wie Mütter oder Personen mit langer Teilzeit-Arbeitszeiten sowie eine effizientere Pensionskommission.

Pensionen: Reform bringt viele kleinerer Änderungen

Zuletzt noch offene Punkte waren die Zusammensetzung der Kommission sowie der Referenzpfad zur Entwicklung der Systemkosten. Bei letzterem Punkt bleibt zunächst alles beim alten. Der von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) vorgeschlagene neue Pfad war von der ÖVP als zu wenig ambitioniert abgelehnt worden. Nunmehr wird nach einem Modus gesucht, der die Entwicklung von ASVG- und Beamtenpensionen zusammenfasst. Denn erstmals wird es die Kommission, die sich nun Alterungssicherungskommission nennt, auch für den öffentlichen Dienst geben, womit in Zukunft ein realistisches Bild der Gesamt-Entwicklung gezeichnet werden kann. Um die Arbeit der als schwerfällig geltenden Kommission effizienter zu gestalten, wird das Gremium deutlich verkleinert.

Verkleinertes Gremium der Pensionskommission

Stimmrecht haben künftig nur noch zwei Vertreter des ÖGB, je einer von Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und Industriellenvereinigung sowie zwei Experten von Bundes-Senioren- und Jugendvertretung. Hinzugezogen werden Fachleute von Sozial- und Wirtschaftsministerium, Pensionsversicherungsanstalt und Beamtenversicherung sowie von Wifo und IHS. Dazu kommen noch zwei externe Experten, “tunlich mit internationaler akademischer Lehrbefugnis”. Über den Vorsitz entscheiden Sozial-, Finanzministerium und Kanzleramt im Einvernehmen. Aufgabe der Kommission ist unter anderem, alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklung und Finanzierbarkeit des Systems bis 2050 vorzulegen.

Längeres Arbeiten bleibt attraktiv

Ansonsten finden sich im Gesetzespaket gegenüber dem Begutachtungsentwurf keine nennenswerten Neuerungen mehr. So bleibt es dabei, dass längeres Arbeiten attraktiviert wird. Konkret gilt künftig die Regel, dass für Arbeiten in den ersten drei Jahren nach dem regulären Pensionsalter – also aktuell bei Frauen bis 63 und bei Männern bis 68 – die Hälfte des Dienstgeber- und Dienstnehmer-Beitrags aus Mitteln der Pensionsversicherung getragen wird. Dazu kommt noch der jetzt schon geltende Aufschubbonus von 4,2 Prozent pro Jahr.

30 Beitragsjahre = 1000 statt 883 Euro

Verbesserungen gibt es für Mindestpensionisten mit langer Versicherungsdauer. Wer dreißig echte Beitragsjahre aufweisen kann, wird künftig mindestens 1.000 Euro (derzeit rund 883 Euro) erhalten. Davon profitieren vor allem Personen mit langen Teilzeit-Stecken in ihrer Berufslaufbahn. Neuerungen wird es auch beim Pensionssplitting geben. Die Möglichkeit zur Übertragung von Teilgutschriften wird von derzeit bis zu vier Jahren auf bis zu sieben Jahre pro Kind ausgeweitet. Der Antrag auf Übertragung soll künftig bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes, also drei Jahre länger als nach dem geltenden Recht, gestellt werden können.

Rechtsanspruch auf Rehabilitation

Weiters im Paket enthalten ist ein Rechtsanspruch auf Rehabilitation, wenn der oder die Betroffene die Voraussetzungen für eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zumindest in absehbarer Zeit “wahrscheinlich” erfüllen wird. Eine berufliche Reha “nach unten” ist nur möglich, wenn der Betroffene zustimmt. Für Unternehmer interessant: Der Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage, den Dienstgeber von Aushilfskräften derzeit zu leisten haben, soll in bestimmten Fällen entfallen. Die Beiträge zur Unfallversicherung sollen in diesen Fällen aus Mitteln der Unfallversicherung getragen werden. Das vorgeschlagene Modell soll drei Jahre lang für maximal 18 Aushilfstage pro Dienstnehmer gelten, wenn der Dienstgeber noch nicht mehr als 18 Tage Personen geringfügig beschäftigt hat.

Sozialminister Stöger zeigte sich zufrieden

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) zeigte sich mit dem Beschluss im Ministerrat zufrieden. Mit diesen Änderungen werde eine sinnvolle Weiterentwicklung des Pensionssystems sicher gestellt. Die erhöhte Mindestpension von 1.000 Euro nach 30 Beitragsjahren sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Armut im Alter und das Reha-Paket werde dafür sorgen, dass die Menschen länger gesund im Berufsleben bleiben könnten. Dass der Pensionshunderter, der zusätzlich zur Inflationsabgeltung von 0,8 Prozent kommen soll, nicht im Paket enthalten ist, focht den Minister vorerst nicht an. Er stehe weiter hinter diesem Vorhaben, hieß es aus seinem Büro. SPÖ-Pensionistenchef Karl Blecha erklärte dann auch gleich in einer Aussendung: “Der Pensions-Hunderter muss jetzt als nächstes kommen.”

(APA/Red.)

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