Zu diesem Urteil kommt die Medienbehörde KommAustria in einer aktuellen Entscheidung, die am Montag veröffentlicht wurde. Beim Öffentlich-Rechtlichen sieht man das anders: Man werde nach genauer Analyse über eine Berufung entscheiden, hieß es auf APA-Anfrage.
Brutale Szenen in Tvthek abrufbar
Die KommAustria nahm drei “Tatort”-Ausgaben und eine Folge der Krimi-Serie “Die unlösbaren Fälle des Herrn Sand”, allesamt ausgestrahlt im Sommer 2015, zum Anlass des amtswegigen Verfahrens. Diese beinhalten nach Ansicht der Behörde eine “Reihe von gewalttätigen, Minderjährige gefährdende Szenen”, was im Bescheid auch mit Screenshots belegt werden soll. Das Problem laut Medienbehörde: Während solche Szenen im Fernsehen erst nach 20 Uhr gezeigt werden, sind sie nach Ausstrahlung sieben Tage lang in der TVthek des ORF abrufbar – und zwar zu jeder Uhrzeit. Damit werde riskiert, die “körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von jedenfalls Kindern im Alter unter 12 Jahren zu beeinträchtigen”.
Minderjährige “nicht geschützt”
Der ORF habe es verabsäumt, Kinder durch “technische Maßnahmen” den Zugriff auf solche Szenen zu verwehren. Damit verstoße er gegen das eigene Angebotskonzept für die TVthek, wie er es für deren Genehmigung vorgelegt hatte. Auf Nachfrage sagte der Sprecher der KommAustria, man werde sich “nicht einmischen, wie der ORF das technisch löst”. Ein gängiges Mittel im Europavergleich sei aber, gewisse Links einfach erst ab einem bestimmten Zeitpunkt “auswählbar zu machen”.
Bescheid ist nicht rechtskräftig
Da der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, kann der ORF dagegen berufen und prüft diesen Schritt derzeit. “Der ORF legt höchsten Wert auf die Einhaltung aller Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen und geht davon aus, keine dementsprechenden Regulative verletzt zu haben”, wurde am Montag gegenüber der APA betont. Man werde die Entscheidung “in den kommenden Wochen genau analysieren und danach entscheiden, ob Rechtsmittel dagegen ergriffen werden”.
(APA)