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ORF-Gebühren - Anpassung fix, KommAustria gibt grünes Licht

Die Erhöhung der ORF-Gebühren ist fix.
Die Erhöhung der ORF-Gebühren ist fix. ©APA
Die Anhebung des ORF-Programmentgelts um 6,5 Prozent kommt wie vom Stiftungsrat beschlossen. Die Medienbehörde KommAustria hat den entsprechenden Beschluss nicht aufgehoben, teilte sie am Freitag in einer Aussendung mit. Die Anpassung tritt mit 1. April in Kraft. Ob das zusätzliche Geld reichen wird, beurteilt die Behörde zurückhaltend. In Vorarlberg sind die ORF-Gebühren bundesweit am niedrigsten.

Der Stiftungsrat hatte die Erhöhung im Dezember 2016 beschlossen. Die KommAustria ist laut Gesetz dafür zuständig, solch einen Beschluss binnen drei Monaten zu prüfen: nämlich, “ob Zahlen richtig gerechnet sind und der Blick in die Zukunft auch im Vergleich zu Erfahrungen aus der Vergangenheit plausibel erscheint”, wie die Behörde am Freitag erläuterte. Wäre das ihrer Ansicht nach nicht der Fall, könnte sie den Stiftungsratsbeschluss binnen drei Monaten aufheben. Diese Frist ließ sie nun ungenutzt verstreichen.

“Die Verantwortung für die einzelnen Maßnahmen und die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags liegt beim Generaldirektor des ORF”, wurde betont, das heißt: Wofür die Gelder ausgegeben werden, war nicht Gegenstand der Prüfung.

ORF-GebŸhrenerhšhung
ORF-GebŸhrenerhšhung

Vorbehalte in der “Plausibilitätsrechnung”

Die Behörde verweist indes auf gewisse Vorbehalte in der “Plausibilitätsrechnung”, durchgeführt im Auftrag der KommAustria von den Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien KPMG Austria und PKF Wien. “Auch wenn die Wirtschaftsprüfer den Berechnungen des ORF Richtigkeit und Schlüssigkeit bescheinigen und die Annahmen für die künftigen Entwicklungen als begründet und nachvollziehbar bezeichnen, so schwingt in dem Gutachten auch vorsichtige Skepsis mit”, schrieb die KommAustria.

Im Finanzplan des ORF fänden sich “realistische Annahmen mit ambitionierten bzw. optimistischen unternehmenspolitischen Zielsetzungen”, so das Behördenurteil: Ob der ORF diese Ziele auch erreicht, hänge “zum Teil von der Mitwirkung Dritter wie beispielsweise des Betriebs- oder Stiftungsrates ebenso” ab wie “vom Eintritt oder Nichteintritt von Unwägbarkeiten”. Es sei daher “nicht auszuschließen, dass die beantragte Programmentgelterhöhung nicht ausreichen könnte, um den Finanzierungsbedarf des ORF bis ins Jahr 2021 völlig abzudecken”. Allerdings bleibe der Finanzplan damit im gesetzlichen Rahmen, “unplausibel oder unrealistisch” sei er nicht.

(APA)

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