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Opfer erwürgt - Einbrecher wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt

Nach Überzeugung des Gerichts war der 37-Jährige am 9. März 2017 in ein altes Bahnwärterhaus in Lindau am Bodensee eingebrochen
Nach Überzeugung des Gerichts war der 37-Jährige am 9. März 2017 in ein altes Bahnwärterhaus in Lindau am Bodensee eingebrochen ©VOL.AT/Pascal Pletsch
Ein Einbruch am Bodensee gerät außer Kontrolle: Am Ende liegt der 76-jährige Hausbesitzer erwürgt in der Dusche, das Gebäude brennt. Der Mörder wollte Spuren verwischen. Jetzt ist er verurteilt worden.
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Ende einer langen Verbrecherkarriere: 11 seiner 37 Lebensjahre hat der Mann auf der Anklagebank schon im Gefängnis verbracht. Er wurde verurteilt als Gewalttäter, der seinem Opfer eine Eisenstange ins Gesicht schlug. Als Vergewaltiger, der über eine Seniorin herfiel. Jetzt hat er einen Monat lang wegen seines schwersten Verbrechens vor dem Landgericht Kempten gestanden: Mord.

“Einer der Gefährlichsten, der die letzten Jahre hier saß”

Richter Gunther Schatz verurteilt den Rumänen am Donnerstag zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Er sei zwar “eine höchst tragische Gestalt”, aber auch “der Gefährlichste, der in den letzten Jahren hier gesessen ist”. Der Verurteilte kommt womöglich nie wieder frei. Einen als Komplizen angeklagten 27-Jährigen spricht Schatz frei (Az.: 1 Ks 210 Js 4846/17).

Opfer erwürgt

Nach Überzeugung des Gerichts war der 37-Jährige am 9. März 2017 in ein altes Bahnwärterhaus in Lindau am Bodensee eingebrochen. Dabei traf er auf den 76 Jahre alten Besitzer. Aus Furcht, gefasst zu werden, erwürgte er sein Opfer. Gerichtsmediziner stellten später einen gebrochenen Kiefer bei der Leiche fest. Staatsanwalt, Nebenklageanwalt, Verteidiger – sie alle sprechen in ihren Plädoyers von einer “sinnlosen Tat”. Die Leiche platzierte der Einbrecher in der Duschkabine des Badezimmers und legte in einem anderen Raum Feuer. Ziel war nach Ansicht des Gerichts, die Tat zu vertuschen.

Minutengenau lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren, was an dem Abend geschah, an dessen Ende der alte Hausbesitzer tot war. Es gebe “ein gewisses schwarzes Loch”, sagt Staatsanwalt Martin Slach in seinem Schlussvortrag. Dennoch seien die Beweise eindeutig, etwa ein mit dem Blut des Opfers getränktes T-Shirt vom Tatort, an dem auch DNA-Spuren des Mörders hafteten.

Beide Angeklagten hatten in ihren Vernehmungen bestritten, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Im Fall des 27-Jährigen hält die Strafkammer dies für glaubhaft. Es gebe keine Belege, dass er den Einbrecher zum Tatort gefahren hatte, wie es ihm die Anklage vorwarf.

Freisprüche beantragt

Die Verteidiger beantragen in ihren Plädoyers Freisprüche, weil sich die Schuld nicht nachweisen lasse. Auch der 37-Jährige beteuert in seinem 20-minütigen teils wirren Schlusswort erneut, nichts mit der Tat zu tun zu haben, “die von anderen begangen wurde”. Die schwer verständliche Stellungnahme nimmt Richter Schatz als weiteren Beleg für den unheilbar kranken Geisteszustand des Täters.

Strafe geht über Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus

Mit dem Urteil geht er über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die 14 Jahre und 9 Monate beantragt hatte, weil der Mörder bei der Tötung eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bei ihm eine sogenannte Impulskontrollstörung diagnostiziert. Die bringt ihm jedoch keinen Strafrabatt, weil der 37-Jährige auch bei früheren Taten immer wieder ausgerastet war: der Schlag mit der Eisenstange, die Vergewaltigung – alles begangen während voriger Einbrüche. Daher, sagt Schatz, hätte der Täter einen Ausgang wie diesen absehen können.

Vor dem Mord war der Mann als Kopf einer kriminellen Bettlerbande tätig. Straftaten – vor allem Diebstahl – seien für ihn etwas ganz Gewöhnliches, sagt Schatz in der Urteilsbegründung: “Wenn er stiehlt, ist er normal.” Deshalb diene die Strafe auch dem Schutz der Allgemeinheit. Käme der Mann frei, sei mit sofortiger Wiederholung zu rechnen. Die Verteidiger behielten sich vor, Revision einzulegen.

(dpa/Red.)

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