Jede dritte Frage in der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer (AK) dreht sich um die Kündigung von Versicherungsverträgen, wie aus der Beratungsstatistik für das erste Halbjahr 2017 hervorgeht. Wegen des hohen Informationsbedarfs bietet die Kammer nun ein entsprechendes Online-Tool an, wie aus einer Aussendung vom Montag hervorgeht. Mit ein paar Klicks finden KonsumentInnen Tipps zum Kündigen – von der Ablebensversicherung bis hin zum Zukunftsvorsorgevertrag.
Versicherungsverträge nach drei Jahren kündbar
Jeder Versicherungsvertrag sei erstmals nach einer Grundlaufzeit von drei Jahren und danach jährlich kündbar – und zwar jeweils zur Hauptfälligkeit und unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist, betont die AK unter Verweis auf das gesetzlich festgelegte Kündigungsrecht. Angeboten werden auch eine Reihe von Musterbriefen zur Kündigung und sonstige Service-Informationen.
Das Online-Tool “Versicherungsverträge kündigen” ist unter wien.arbeiterkammer.at/versicherungskuendigung abbrufbar.
APA/Red.