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ÖVP-FPÖ-Regierung überlegt Verlängerung der Arbeitsbeschränkung für Kroaten

Sozialministerin hartinger erwägt eine Übergangsfrist mit den Kroaten.
Sozialministerin hartinger erwägt eine Übergangsfrist mit den Kroaten. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Ab 1. Juli 2018 dürfen Kroaten wie die anderen EU-Bürger ohne Einschränkungen in Österreich arbeiten. Die Bundesregierungen überlegt nun, die Frist um zwei Jahre zu verlängern.

Damit würde die volle Freizügigkeit erst ab 1. Juli 2020 gelten. Dazu müsste in den nächsten Monaten ein Antrag in Brüssel gestellt werden. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sagte laut “Kurier” (Freitagsausgabe): “Wir erwägen die Übergangsfrist mit Kroatien von sieben Jahren voll auszuschöpfen. Der österreichische Arbeitsmarkt verträgt derzeit die völlige Öffnung für Arbeitnehmer aus Kroatien nicht. Wir müssen Rücksicht auf 400.000 Arbeitslose in Österreich nehmen.”

Regierung erwägt Verlängerung der Frist für Kroaten

Auch Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal bestätigt laut “Kurier” die Überlegungen: “Die Bundesregierung erwägt eine Verlängerung der Frist, die derzeit geprüft wird. Die Sozialministerin wird zeitgerecht eine entsprechende Begründung ausarbeiten und der Europäischen Kommission mitteilen.”

Auch nach dem EU-Beitritt der anderen osteuropäischen Länder hat Österreich den freien Zugang zum Arbeitsmarkt für die maximal möglichen sieben Jahre beschränkt.

APA/Red.

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