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ÖBB müssen Westbahn ins Kursbuch aufnehmen

Die ÖBB müssen auch die Verbindungen des Konkurrenten Westbahn in ihr Kursbuch aufnehmen. Der Oberste Gerichtshof hat eine entsprechende Einstweilige Verfügung des Kartellgerichts vom Vorjahr nun bestätigt, schreibt der "Standard" unter Berufung auf "Justizkreise".


Damit müsse die ÖBB-Personenverkehr AG die Westbahn-Angebote in Fahrplänen, im Kursbuch (Printversion), im Online-Fahrplan (“Scotty”, “Mobile”), auf der ÖBB-Homepage sowie in der telefonischen Fahrplanauskunft unter der Telefonnummer 051717 nennen. Das liege im Interesse der Fahrgäste, begründete der OGH laut Zeitung sein Urteil. Hätten die ÖBB die 14 Westbahn-Verbindungen nicht erwähnt, dann würden sie ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen.

Nun gehe das Verfahren zurück in die erste Instanz, also zu dem am Oberlandesgericht Wien angesiedelten Kartellgericht. Dort sei am 26. November die Tagsatzungsverhandlung angesetzt. Die ÖBB prüfe, ob sie das Hauptverfahren weiterführt.

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