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Oberstes Gericht Indiens hebt Verbot des Zu-Tode-Fastens auf

Das Oberste Gericht Indiens hat den Anhängern des Jainismus vorübergehend das Ritual des Zu-Tode-Fastens erlaubt. Das Tribunal habe ein im Bundesstaat Rajasthan verhängtes Verbot des Santhara-Rituals vorübergehend aufgehoben, bis eine vollständige Anhörung der Kläger erfolgt sei, sagte am Montag der Anwalt Rajesh Jain, der die Gemeinschaft vor Gericht vertritt.


Vertreter der religiösen Minderheit hatten gegen das vergangene Woche verhängte Verbot des Rituals geklagt, zudem hatten tausende Glaubensanhänger in ganz Indien gegen das Urteil protestiert.

Im Jainismus wird das Prinzip der Gewaltfreiheit hochgehalten. Viele Anhänger der Religion legen das Gebot so streng aus, dass sie nicht einmal Gemüse ernten, weil dieser Vorgang die im Boden lebenden Insekten töten könnte. Eine kleine Minderheit von schätzungsweise einigen hundert Menschen verzichtet jedes Jahr bewusst auf die Zufuhr von Wasser und Nahrung, um zu sterben. Diese Gläubigen genießen in der Gemeinde ein hohes Ansehen. Suizide sind jedoch in Indien verboten, daher hatte das Gericht in Rajasthan die Selbsttötung durch Fasten verboten.

Die indische Regierung hatte im Dezember Straffreiheit für versuchten Suizid angekündigt. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde jedoch noch nicht erlassen. Indien, wo die Bevölkerung mehrheitlich hinduistischen Glaubens ist, beherbergt zahlreiche religiöse Minderheiten. Etwa 4,2 Millionen Anhänger des Jainismus leben nach Angaben aus dem Jahr 2011 auf dem Subkontinent. Ihr Glauben ist von denselben Prinzipien der Toleranz inspiriert wie die des friedlichen Widerstandskämpfers Mahatma Gandhi.

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