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ÖAMTC: Recht auf Ersatzmaut muss bleiben

Nach einer Pressemitteilung des ÖAMTC wird am Mittwoch, den 18. Jänner, der vom Club heftig kritisierte Wegfall des Rechts auf Ersatzmaut im Verkehrsausschuss des Parlaments erneut diskutiert.

Geht es nach dem Novellierungsentwurf zum Bundesstraßen-Mautgesetz, soll es künftig kein Recht mehr auf Ersatzmaut geben. „Was im Klartext heißt, statt 120 Euro Ersatzmaut müssen Fahrzeuglenker, die keine Vignette besitzen zwischen 400 und 4.000 Euro Strafe bezahlen“, kritisiert ÖAMTC-Jurisitin Ursula Zelenka. Das wird vom ÖAMTC strikt abgelehnt. Zwtl.: 4.000 Euro Strafe oder doch nicht – Kraftfahrer künftig auf den „good will“ der Asfinag angewiesen?

Die Asfinag hat zwar in einer Stellungnahme gegenüber Medienvertretern betont, von ihrer gesetzlichen Möglichkeit zu strafen nicht sofort Gebrauch machen zu wollen. „Für uns erscheint das aber im Lichte der Regierungsvorlage wenig glaubwürdig, weil die betreffende Bestimmung – gegenüber der in Begutachtung gegangenen Fassung – sogar nochmals verschärft wurde“, sagt die Club-Juristin. Wer ohne Vignette erwischt wird, ist demzufolge auf den guten Willen oder die Kulanz der Asfinag und ihrer Mautaufsichtsorgane angewiesen. Dieser gute Wille schlägt sich für die Betroffenen in einer Preisdifferenz von mindestens 280 Euro nieder. Zwtl.: Teurer Kaffee auf der Autobahnraststätte für unfreiwillige Vignettensünder

„Unsere Forderung ist freilich nicht als Freibrief für Vignettensünder zu sehen. Es geht vielmehr darum zu zeigen, dass diese Regelung auch Unschuldige hart treffen kann“, sagt Zelenka. Es gibt einige Autobahnraststätten und -parkplätze, die auch von nicht mautpflichtigen Bundesstraßen befahren werden können. So etwa die Raststätte Guntramsdorf, die sowohl von der nicht mautpflichtigen B 17, als auch von der mautpflichtigen A 2 erreicht werden kann. „Wer also nichtsahnend von der B 17 kommend auf einen Kaffee zur Raststätte Guntramsdorf fährt und keine Vignette geklebt hat, kann leicht in die „Mautfalle“ tappen. Wird man auf der Autobahnraststätte ohne Vignette erwischt, drohen – sofern das Recht auf Ersatzmaut fällt – ebenfalls Strafen bis zu 4.000 Euro.

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