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Normierung von OP-Standards in der kosmetischen Chirurgie: Patientengefährdung oder Patientensicherheit?

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Das Wohl der Patientinnen und Patienten hat in der Medizin höchste Priorität. „Klassische“ kurative Heilmethoden haben die Behandlung von Krankheiten zum Ziel. Der Erfolg eines kosmetischen Eingriffs misst sich dagegen vorwiegend an der erzielten Steigerung der Lebensqualität der Patientinnen und Patienten. Deshalb ist auch und gerade in der kosmetischen Chirurgie Patientensicherheit oberstes Gebot!

In Österreich gelten (auch im internationalen Vergleich) besonders strenge Regelungen, welche hygienischen Standards bei operativen Eingriffen einzuhalten sind. Trotzdem sind sinnvolle Maßnahmen zur zusätzlichen Steigerung der Patientensicherheit wichtig und zu begrüßen. Handlungsbedarf wäre etwa im Bereich der Einwilligung jugendlicher Patienten zu kosmetischen Eingriffen geboten.

Derzeit gibt es Bestrebungen, bestimmte Operationsstandards, die sich in der medizinischen Praxis entwickelt haben, für kosmetische Eingriffe verpflichtend zu definieren. Im Vorfeld ist genau zu überlegen, ob eine derartige Maßnahme tatsächlich (noch) mehr Sicherheit bringen oder ganz im Gegenteil, sogar Gefahren und Risiken bergen würde:

Kaum ein Gebiet der Medizin befindet so stark im Wandel wie die kosmetische Chirurgie: Als fachübergreifende Disziplin speist sich der Fortschritt in der kosmetischen Chirurgie aus den Erkenntnissen aller medizinischen Fachgebiete: Endokrinologie, Dermatologie, Chirurgie etc. Behandlungen, die heute noch als „State of the Art“ gelten, können morgen schon durch sanftere, weniger invasive und sicherere Alternativen abgelöst werden. So ersetzte beispielsweise die vom Dermatologen und Internisten Dr. Jeff Klein entwickelte Fettabsaugung in Tumeszenzanästhesie mit dünnen Mikrokanülen aggressivere Methoden mit dicken Kanülen und risikoreicherer Vollnarkose als „State of the Art“ bei Fettabsaugung.

(Auch) im Bereich der kosmetischen Chirurgie gibt es verschiedene konkurrierende OP-Standards, die häufig aus der Tradition der jeweiligen medizinischen Fachrichtungen herrühren. So bevorzugen z.B. auf kosmetische Eingriffe spezialisierte Dermatologen oft andere Operationsmethoden als Chirurgen.

Welche Operationsstandards sind die sichersten?

 In der medizinischen Wissenschaft wird seit langem kontrovers diskutiert, welche Operationsstandards nun tatsächlich für alle Patientinnen und Patienten die sicherste sind. OP-Standards betreffen u.a. die angewandte Behandlungsmethode, die Art der Anästhesie (z.B. Vollnarkose / lokale Betäubung) und die räumlichen Voraussetzungen (z.B. Spital oder Ordination), unter denen der Eingriff vorgenommen wird. Obwohl gerade auch im Hinblick auf den raschen medizinischen Fortschritt und Wandel diese Fragen bis dato wissenschaftlich nicht fundiert geklärt werden konnten, könnten bestimmte OP-Standards verpflichtende Geltung erlangen.

Würde nun der OP-Standard einer bestimmten ärztlichen Fachrichtung für alle Ärztinnen und Ärzte, die kosmetisch-chirurgisch tätig sind, sowie Patientinnen und Patienten verpflichtend durch Gesetz oder Verordnung eingeführt werden, ohne diese Kontroverse vorher zu lösen, würde dies Patientinnen und Patienten unmöglich machen, ihre Eingriffe wie bisher bei erfahrenen und bestens geschulten ästhetischen Praktikern ihres Vertrauens (aber anderer Fachzugehörigkeit) in deren Praxis durchführen zu lassen.

Oft geht diese Forderung nach verpflichtenden Operationsstandards sogar mit Bestreben einer Monopolisierung der kosmetischen Chirurgie für eine bestimmte ärztliche Fachgruppe einher.

Patientinnen und Patienten müssten dann fast alle Eingriffe verpflichtend bei Vertretern dieser einen Fachgruppe, jedenfalls aber nach deren OP-Standards z.B. in Spitälern vornehmen lassen.

Kein leichtes Los – auch für die Ärzte

Auch Ärzte wären im Gewissenskonflikt, nach ihnen unsicherer erscheinenden OP-Standards operieren zu müssen. Sogar wider die eigene Überzeugung müssten bei allen Patientinnen und Patienten ungeachtet der individuellen Besonderheiten die verpflichtend festgelegten Methoden angewendet werden. Dies selbst dann, wenn neuere Alternativen dem Wohle von Patientinnen und Patienten viel mehr dienen würden, die zwar im Ausland, aber in Österreich (noch) nicht als Standard gelten. Wenn z.B. nach den festgelegten Operationsstandards ein Eingriff zwingend im Spital gemacht werden muss, wäre der Arzt daran gebunden, auch wenn seiner Ansicht nach die Durchführung in der Praxis etwa im Hinblick auf eine geringere Infektionsgefahr durch multiresistente Keime sinnvoller wäre.

Der eherne Grundsatz, dass Ärzte in Eigenverantwortung stets die schonendste und sicherste Behandlungsmöglichkeit zur Behandlung eines bestimmten kosmetischen Problems wählen müssen, könnte seine Geltung verlieren.

Eine Normierung durch Einzementieren eines bestimmten OP-Standards könnte ein unabschätzbares und nicht akzeptables Risiko für Fortschritt und Sicherheit Patientinnen und Patienten bergen.

Bevor die Frage nach dem sichersten OP-Standard für kosmetische Eingriffe nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt ist, verbietet sich schon aus Gründen der Wahlfreiheit und der Patientensicherheit die Festschreibung eines der konkurrierenden OP-Standards.

Mehr zum Thema der kosmetischen Chirurgie finden Sie im Blog von DDr. Heinrich.

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