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NÖ-Wahlkampf: Ab jetzt gilt die Kostenobergrenze

Ab jetzt dürfen die Parteien im Wahlkampf für die Landtagswahl in Niederösterreich maximal sechs Millionen Euro ausgeben.

Ab jetzt sind die Wahlkampfkosten in Niederösterreich begrenzt: Zwischen dem heutigen Stichtag und dem Wahltag darf jede Partei maximal sechs Millionen Euro ausgeben. Diese neue Obergrenze wurde im Februar dieses Jahres beschlossen, nachdem der Verfassungsgerichtshof das vom Bund verhängte Limit von sieben Mio. Euro gekippt hatte. Dieses hatte die ÖVP 2013 deutlich überschritten.

Sie gab im damaligen Wahlkampf 8,9 Mio. Euro aus – und musste deshalb eine Geldbuße von 100.000 Euro zahlen.

NÖ-Wahl: Kandidatenliste noch nicht fix

Welche Parteien am 28. Jänner ins Rennen gehen, wird rund um Weihnachten fixiert: Die Kreiswahlvorschläge müssen spätestens am 22. Dezember um 13:00 Uhr eingereicht werden. Über Weihnachten werden sie geprüft, spätestens am 28. Dezember haben die Behörden die Wahlvorschläge abzuschließen. Dann können die Stimmzettel gedruckt werden.

Für eine landesweite Kandidatur brauchen Parteien, die nicht auf drei Landtagsabgeordnete zurückgreifen können, mindestens 1.000 Unterschriften – 50 in jedem der 20 Wahlkreise. Gesammelt werden können die Unterschrift ab dem Stichtag am heutigen Freitag. Sammeln werden u.a. die NEOS – die erklärt haben, mit Unterstützungserklärungen von Bürgern und “nicht von Abgeordneten gescheiterter Parteien” antreten zu wollen.

Damit ist die “Liste Frank” angesprochen, die Ex-Partei Frank Stronachs, die noch überlegt, ob man an der Wahl teilnimmt. Wenn, dann jedenfalls nicht mehr unter dem alten Namen; Anfang Dezember soll die Entscheidung fallen. Eine solche Liste könnte ihre Wahlvorschläge von drei Mandataren unterschreiben lassen, ebenso wie die anderen Landtagsparteien ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne.

(APA, Red.)

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