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Niki-Verkauf: Berliner Gericht hat Beschwerde gegen Insolvenzverfahren nicht stattgegeben

Der Beschwerde gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde nicht stattgegeben.
Der Beschwerde gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde nicht stattgegeben. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat der Beschwerde gegen die Eröffnung des Infolvenzverfahrens über die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki in Deutschland nicht stattgegeben. Die Beschwerde wurde an das Landesgericht Berlin weitergeleitet.
Gericht entscheidet über Beschwerde
Niki-Tickets weiter ungültig

Das Amtsgericht gehe weiter davon aus, international zuständig zu sein, weil der Mittelpunkt des Interesses von Niki in Berlin und nicht in Wien sei, erklärte das Gericht am Donnerstag. Das Flugrechte-Portal Fairplane aus Wien hatte gegen den Insolvenzort Beschwerde eingelegt. Da das Amtsgericht seinen eigenen Beschluss zum Verfahrensort von Mitte Dezember bestätigte und die Beschwerde abwies, muss die nächste Instanz entscheiden. Letztlich könnte das Verfahren beim Bundesgerichtshof landen.

Niki-Insolvenzverwalter: Kunden müssen Forderungen an Air Berlin stellen

Fairplane rechnet sich bessere Chancen aus, für seine Kunden Erstattungen für ausgefallene Flüge über ein Insolvenzverfahren in Österreich eintreiben zu können.

Niki-Insolvenzverwalter Lucas Flöther zufolge müssen die geprellten Kunden ihre Forderungen allerdings an die Niki-Mutter Air Berlin stellen. Die Airline selbst hatte sich für ein Verfahren in Deutschland entschieden, weil die operative Führung von Niki am Konzernstandort von Air Berlin in Berlin beheimatet war.

APA/Red.

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