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Niki: Start- und Landerechte bleiben während Prüfverfahren aufrecht

Solange das Prüfverfahren läuft, behält die Fluglinie Niki ihre Betriebsgenehmigung.
Solange das Prüfverfahren läuft, behält die Fluglinie Niki ihre Betriebsgenehmigung. ©AP (Sujet)
Die insolvente Fluglinie Niki behält ihre Betriebsgenehmigung - und damit die wertvollen Start- und Landerechte - solange noch das Prüfverfahren durch das Verkehrsministerium läuft. Für dieses Verfahren gebe es keine Fristen, sagte Markus Pohanka, Sprecher der Austro Control, auf Anfrage.
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Die Prüfung müsse entsprechend gründlich erfolgen. Das Prüfverfahren sei nach EU-Recht vorgesehen.

Insolvente Airline Niki behält vorerst Betriebsgenehmigung

Zuletzt hatte Niki-Betriebsrat Stefan Tankovits gesagt, es müssen binnen sieben Tagen ein Käufer für Niki gefunden werden, da sonst die Start- und Landerechte (Slots) verloren gingen. Der Air-Berlin-Generalbevollmächtigte Frank Kebekus wiederum hatte in Medien davon gesprochen, dass die Start- und Landerechte bis zum Jahresende nicht entzogen würden. Im Falle einer Einigung bis Jahresende rechne Kebekus damit, dass die Behörden dann “auch zwei, drei weitere Wochen Zeit” einräumen, um einen Verkauf auch rechtlich zu vollziehen.

(APA/Red)

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