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Mord in Hietzing: Schwere Vorwürfe gegen Philipp K.

Die Polizei suchte in der Nähe des Tatortes in Hietzing nach Leichenteilen
Die Polizei suchte in der Nähe des Tatortes in Hietzing nach Leichenteilen ©APA
Der des Mordes an Stefanie P. verdächtige Philipp K. soll dem späteren Opfer einen Betrag von rund 25.000 Euro abgepresst haben. Auch bestand gegen ihn ein aufrechtes Umgangsverbot, weil er Stefanie P. bereits zuvor mutmaßlich misshandelt hatte.
Philipp K. suizidgefährdet?
"Unabsichtlich" getötet
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Im Fall der in der Auhofstraße in Wien-Hietzing erstochenen und zerstückelten Stefanie P. (21) erhebt die Anwältin der Familie, Gabriele Herberstein, schwere Vorwürfe gegen den mutmaßlichen Täter. Philipp K. soll laut Herberstein dem späteren Opfer einen Betrag von rund 25.000 Euro abgepresst haben. Der 22-Jährige habe die jungen Frau vor der Bluttat im Februar 2009 dazu verleitet, ihm Geld zu geben, das eigentlich für die Zukunft von Stefanie und ihrer Schwester vorgesehen war. Die Familie wird sich einem möglichen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, sagte Herberstein.

Für die beiden Schwestern wurden von der Großtante, eine Mathematikprofessorin, Sparbücher angelegt. Die jungen Frauen wussten das Losungswort des jeweils anderen. K. soll auf Stefanie Druck ausgeübt zu haben, ihm das Geld der Sparbücher auszuhändigen. Dabei ging es um einen Betrag von 25.000 Euro. Die Anwältin wurde von der Familie beauftragt, das Geld mittels Rückführung zurückzubekommen. Philipp K. habe ein Schuldschreiben in der Höhe von 450 Euro anerkannt und auch an die Großtante zurückbezahlt.

Zudem sollte der 22-Jährige ein Umgangsverbot unterschreiben, da er schon vor der Bluttat gegenüber der 21-Jährigen gewalttätig gewesen sein soll. “Er sollte sich von Steffi und auch ihrer Schwester fernhalten”, sagte Herberstein, da die Familie befürchtete, dass er auch vor der zweiten Tochter nicht Haltmachen wird. “Die beiden Schwestern hatten ein sehr inniges Verhältnis.” Das Umgangsverbot hat der junge Mann ebenfalls unterschrieben. Andernfalls hätte die Rechtsvertreterin gegen ihn “rechtliche Schritte eingeleitet”.

Es seien beim Opfer mehrfache Übergriffe vonseiten des 22-Jährigen festgestellt worden. Beim Kauf eines Ballkleides habe sogar eine Verkäuferin die blauen Flecken bemerkt, die so “gravierend waren, dass man sich so in einem Ballkleid nicht zeigen konnte”, erzählte Herberstein. Stefanie hatte einen Handabdruck auf ihrem Oberarm, sie sei von blauen Flecken übersät gewesen, das sei “für Dritte ersichtlich” gewesen.

Bevor Stefanie den 22-Jährigen kennengelernt hatte, sei sie ein “ganz normales Mädchen” gewesen. Zwischen dem Opfer und dem mutmaßlichen Täter habe eine Art Abhängigkeit bestanden. Die junge Frau habe laut Anwältin depressive Verstimmungen gehabt und hätte auch einige Selbstmordversuche unternommen, doch ein – wie von Medien kolportiert – Borderline-Syndrom sei nie diagnostiziert worden. “Die Psychopharmaka, die da im Spiel waren, kamen von ihm”, sagte Herberstein. K. habe Stefanie “regelmäßig abgefüllt”. In diesem Zustand habe die 21-Jährige im Freundeskreis oft wirre Geschichten erzählt.

Die Familie stehe “unter massivem Schock”. Die Mutter, die Großtante und die Schwester des Opfers werden sich aber dem möglichen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen. Zudem behält sich die Anwältin rechtliche Schritte vor, gegen Bilder eines Sexvideos, das in Medien gezeigt wurde, vorzugehen.

Der Anwalt des mutmaßlichen Täters, Ernst Schillhammer, war Donnerstagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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